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1. Geschichte des Alterthums - S. 533

1852 - Weimar : Albrecht
533 des Volkes. Die Censoren versammelten die gesammte Bürgerschaft nach ihren Abtheilungen und bewaffnet auf dem Marsfelde. Dort wurde sie durch dreimaligeu Opferumgang gereinigt und dann er- folgte das feierliche Opfer. — Die Censur hat über 400 Jahre bestanden; aber nicht immer sind von fünf zu fünf Jahren Censoren ernannt worden. t In dieser ganzen Zeit führten die Römer fast beständig Kriege Dergrbßcrung mit den benachbarten Völkern, mit den Aequern, Volskern, Vejen- lern und Sabinern. Die zunehmende Kraft der Plebejer und der Kolonien, zwischen ihnen und d'en Patriciern entstehende Wetteifer trugen zum Gedeihen der auswärtigen Unternehmungen bei. Den Rang, wel- chen früher die Geburt gegeben hatte, konnten jetzt die Patricier sich nur durch Tapferkeit, Mäßigkeit, Ausdauer, Rechtlichkeit und Klugheit erwerben und behaupten. Diese Tugenden aber wurden durch Kriege eutwickelt, und diese wünschten die Patricier auch da- rum, weil sie nur durch diese sich Ruhe vor den Tribunen und dem von diesen aufgereizten Volke verschaffen und sich im Besitze der Ehreustellen behaupten konnten. Beide Stände waren einig und suchten einander durch kriegerische Tugenden zu übertreffen, so oft ein auswärtiger Feind den Staat bedrohte; sobald aber der Krieg zu Ende war, begann der Kampf der Parteien wieder und hielt auch während des Friedens alle Bürger wach und thätig. Dieser Geist des römischen Volkes gewährte auch den gemachten Eroberun- gen eine größere Sicherheit, deren äußere Vertheidigungsmittel die weise Einrichtung der römischen Kolonien war. Die Römer lösten die Verbindungen der besiegten Völker auf und entrissen den unter- worfenen Städten entweder ganz oder grvßenthcils ihre politische Selbständigkeit, sie führten in ihnen römisches Recht ein und ver- pflichteten sie zu den Leistungen des Kriegsdienstes und des Tributes, ohne den Bewohnern derselben Stimmrecht oder Anspruch auf rö- mische Staatsämter zu ertheilen. Solche Städte nannten sie Mu- nieipien, und es bestand unter diesen noch der Unterschied, daß eini- gen die Verwaltung ihrer Gemeindeangelegenheiten durch ihre alten Behörden gelassen, in andern das Gemeinwesen ganz aufgehoben wurde. Den unterworfenen Völkern pflegten die Römer einen Theil ihres Gebietes, und zwar in der Regel den dritten zu nehmen. Dieses Land wurde entweder römisches Gemeindeland oder wurde verkauft oder römischen Kolonisten angewiesen. Die aus ihren Be- sitzungen vertriebenen alten Einwohner wurden entweder nach Rom übergesiedelt oder blieben in ihrer Heimath. Die Ansiedelung von Römern aber hatte vorzüglich den Zweck, die Eroberung der römi- schen Herrschaft zu erhalten und geschah zunächst aus militärischen Gründen, seltener um den- ärmsten Theil der römischen Bevölkerung zu versorgen. Die Ansiedelung fand an bereits bewohnten Orten und in schon vorhandenen Gemeinden statt, und es sind in der Ko- lonie die ursprünglichen Einwohner und die römischen Kolonisten zu unterscheiden. Die letzteren, meistens 300 an der Zahl, hatten ein dem römischen nachgebildetes Gemeinwesen; sie bildeten den bevor- zugten Stand, wie die Patricier in Rom, besaßen den dritten Theil des zu dem Orte gehörigen Gebietes, wählten aus sich einen Senat
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