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1. Geschichte des Alterthums - S. 555

1852 - Weimar : Albrecht
555 nur läßt sich die Summe dieses Census nicht genau bestimmen. In der letzten Zeit der Republik und unter Augustus war der Ritter- census 400,000 Sestertien oder eine Million Asse. Es trat die Bestimmung zum Kriegsdienste bei den Rittern immer mehr zurück, dagegen die Erforderniß den nöthigen Census zu besitzen, immer mehr hervor, so daß es Ritter gab, welche keine Kriegsdienste thaten, wohl aber das erforderliche Vermögen besaßen; ja es wurde sogar einzel- nen Rittern als besondere Vergünstigung vom Staate gestattet, keine Kriegsdienste zu thun. Dennoch gehörte es für denjenigen, welcher das für einen Ritter nöthige Vermögen besaß, um Ritter zu sein, noch dazu, daß ihn der Censor unter die Ritter aufnahm und wenn er als Ritter im Heere dienen sollte, ihm ein Ritterpferd, d. h. eine Summe von 10,000 Assen zum Ankäufe eines Pferdes anwies. Außerdem wurden aber den Rittern für den Unterhalt des Pferdes 2000 Asse jährlich, also das Doppelte der Löhnung des Fußsoldaten angewiesen. Seit 401 v. Chr. wurden die 10,000 Asse auf die zehn Jahre der Dienstzeit so vertheilt, daß jeder Ritter jährlich 3000 Asse, die dreifache Löhnung des Fußsoldaten erhielt. Die Dienstzeit der Ritter dauerte 10 Jahre und begann mit dem siebzehnten Jahre. Den größten Einfluß erlangten die Ritter, nachdem das Gebiet des römischen >,Staates sich erweitert und- über die Grenzen Italiens hinaus ausgedehnt hatte, dadurch, daß sie als die reichsten Leute im Staate zu Gesellschaften zusammentraten und die Einkünfte des Staates pachteten. Als Staatspächter bildeten sie eine Macht und einen bestimmten Stand im Staate, welcher immer größeren Einfluß erlangte, je mehr Länder die Römer ihren siegreichen Waffen unter- warfen. Den genannten Ständen und namentlich der Nobilität standen alle übrigen Bürger gegenüber und zerfielen wieder in diejenigen, welche in den Tribus verzeichnet waren und in die Aerarier. Die in den Tribus verzeichneten Bürger waren die eigentlichen Vollbürger, welche das Recht besaßen, in den Volksversammlun- gen ihre Stimme abzugeben und zu den Staatsämtern erwählt zu werden; sie entrichteten eine nach der Größe ihres Vermögens, nach ihrem Census, bestimmte Steuer und dienten in den Legionen. Daher mußte jeder Einzelne und jede Gemeinde, welche das volle römische Bürgerrecht erhielt, in eine Tribus aufgenommen werden, und es wurden zu diesem Zwecke oft neue Tribus gebildet. Die Zahl derselben vermehrte sich dadurch auf 35. Zu den Aerariern gehörten vorzüglich Krämer und Handwerker; sie waren nicht in den Tribus, bezahlten ihre Steuern nicht nach dem Census, sondern waren einer höheren und mehr willkürlicheren Besteuerung unterworfen; sie wurden nicht zu den Legionen ausgc- hoben, sondern thaten bloß dann Kriegsdienste, wenn in großer Ge- fahr aus dem städtischen Haufen ein Heer gebildet wurde. Die Aerarier bestanden besonders aus denjenigen .Freigelassenen, welche ein städtisches Gewerbe trieben. Schon Numa hatte die Handwerker in neun Zünfte vereinigt, und von diesen hatte Servius Tullius den Musikanten, den Schmieden und Zimmerleuten in seiner Centurien- eintheilung vier Centurien angewiesen. Die Mitglieder dieser vier Die übrige Bürgerschaft, die Aerarier, Klienten und Fremden.
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