1854 -
Weimar
: Böhlau
- Autor: Zeiß, Gustav
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Gymnasium
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Inhalt: Zeit: Mittelalter
- Geschlecht (WdK): Jungen
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Kern des Volkes bildeten die Freigebvrnen. Unter diesen hatten
die Grundeigenthümer besondere Rechte, sie heißen die guten, die-
deren Männer (boni viri); sie werden zu den rechtlichen Geschäften
berufen und heißen in dieser Eigenschaft bei den Franken Rachin-
burgi, welche Zeugniß leisten und Schuh gewähren. Es sind die-
jenigen, welche als Grundbesitzer im Dorf, in der Hundertschaft,
im Staate sich im Genuß des vollen Rechtes befinden. Ueber den
Freien standen bei den meisten Stämmen einzelne edle Ge-
schlechter, ausgezeichnet durch großen Grundbesitz und durch ein
höheres Wehrgeld. Aber bei den Franken ist von einem Adel mit
eigenthümlichen Vorrechten keine Rede. Von den Freien abwärts
kamen die Liten oder Halbfreien, welche gewöhnlich das halbe
Wchrgeld der Freien hatten. Zuletzt folgten die Unfreien, welche
als Gesinde dienten, Handwerke trieben, auf größeren Gütern in
Haus- und Hofämtern standen ober auch auf kleine oder größere
Höfe gesetzt waren.
Das Amt eines Grafen, zu welchem nicht bloß Franken, son-
dern auch Römer, Liten, selbst königliche Freigelassene gelangen
konnten, bewirkte die dreifache Erhöhung des angeborenen Wehr-
geldes. Noch höher stand bei den Baiern der Herzog. — Mit
der Aufnahme in das königliche Gefolge war ebenfalls die dreifache
Erhöhung des Wehrgeldes verbunden. — Ferner hatte man wäh-
rend der Dienstzeit im Heere das Dreifache des angeborenen Wehr-
geldes, also hatte der Antrustio während seines Dienstes im Heere
das neunfache Wehrgeld eines freien Franken. — Endlich war
auch an die geistlichen Weihen eine Erhöhung des Wehrgeldes ge-
knüpft.
In Gallien fanden die Franken eine doppelte Bevölkerung vor:
die Provinzialen, die in Sitte, Sprache und Recht ganz Rö-
mer geworden waren, und die Laeten, Barbarenstämme, die auf-
genommen und gegen die Verpflichtung zum Kriegsdienst angesie-
delt worden waren. Letztere wurden entweder der großen Masse
der Provinzialen beigezählt oder in das salische Recht aufgenom-
men. Die Provinzialen wurden mit Milde behandelt und durch
die Zuerkennung eines Wehrgeldes der Persönlichkeit und Ehre ge-
würdigt. Man unterschied den freien Römer, der in das kö-
nigliche Gefolge aufgenommen war und den Colonen, der dem
fränkischen Liten entsprach. Die Römer hatten dem König auch
den Eid der Treue zu leisten, wurden mit zum Kriegsdienst
aufgeboten und konnten zu hohen Kirchen- und Reichsämtern ge-
langen. Es trat daher allmälig eine Verschmelzung beider Natio-
nen ein.
' Eine besondere Klasse der städtischen Bevölkerung bildeten die
Juden, deren sich nicht wenige unter den Franken aufhielten und
die besonders Geld- und Handelsgeschäfte getrieben zu haben schei-
nen. Die Könige haben sie auch zu wichtigeren Stellungen gelan-
gen lassen; doch die Geistlichkeit eiferte dagegen. Sie wollten
den Juden auch verbieten christliche Knechte zu haben; kein Recht
über Mitglieder der christlichen Gemeinde sollte ihnen eingeräumt
werden.