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1. Geschichte des Mittelalters - S. 200

1854 - Weimar : Böhlau
200 Karls Ver- halten gegen die Kirche. Wohlthatig- keitsanstalten. Sonst bewies Karl den Geistlichen große Achtung; er erkannte die Wichtigkeit derselben, sowohl für die religiöse und wissenschaft- liche Bildung, als auch für den Staat, weil sie die Einzigen wa- ren, welche den König gegen die emporstrebende Macht der welt- lichen Vasallen unterstützen konnten. Er schützte die Geistlichen ge- gen die Vasallen, ohne sie aber in ihrem Ansehen zu mächtig werden zu lasien. Er schuf unter beiden Ständen ein Gleichgewicht, so daß einer dem anderen die Wage hielt, er aber Herr über beide blieb. Karl vermehrte das Ansehen, die Vorrechte und die Reichthümer der Geistlichkeit. Zu diesen Begünstigungen gehörte besonders die Einführung des Zehnten. Schon lange hatten die Bischöfe die Laien ermahnt, den zehnten Theil vom Ertrage ihrer Güter an die Priester zu entrichten, weil Gott es im alten Testamente aus- drücklich befohlen habe; aber erst Karl erhob diesen Anspruch zu ei- nem förmlichen Gesetz und nahm nicht einmal die königlichen Gü- ter aus. Indeß fand sich anfangs wenig Geneigtheit zur Entrich- tung dieser Abgabe; besonders schien sie den Sachsen eine Einbuße an ihrer Freiheit und trug dazu bei, sie gegen das Christenthum so halsstarrig zu machen. Die Bevorzugung der Geistlichen hatte aber bei Karl ihre sehr verständigen Grenzen. Mönche und Weltgeist-- liche mußten sich der von ihm angeordneten Sittenverbesse- rung unterwerfen. Den Geistlichen wurde verboten Waffen zu tragen, Falken, Hunde und Possenreißer zu halten. Da er aber ihre unüberwindliche Liebe zur Jagd kannte, so gestattete er ihnen dieselbe unter der Bedingung, mit den Fellen der erlegten Thiere Bücher einbinden zu lassen. Allen Geistlichen wurde Mäßigkeit, Anstand, würdevoller Wandel eingeschärft und den Mönchen beson- ders Arbeit im Felde und in den Schulen geboten. Aber auch in die Kirchenlehren mischte sich Karl. Sogar im Widerspruch mit dem Papste verdammte er den Bilderdienst und untersagte im gan- zen Umfange seines Reiches die Anbetung der Heiligen. Ohne seine Erlaubniß durfte die Geistlichkeit keine Versammlung halten, und er selbst nahm auf den Kirchenversammlungen den Vorsitz ein. Die Bischöfe, welche vom Volke und vom Klerus des bischöflichen Sitzes erwählt werden sollten, ernannte er häufig ohne weiteres, und Klöstern, die sich seinen Schutz gegen Eingriffe ihrer Bischöfe bei Erwählung ihrer Aebte und in Betreff ihrer Güterverwaltung erba- ten, gewährte er diesen, indem er sie zu königlichen Klöstern machte. Die Kirche ließ sich Karls Machtsprüche gefallen, Papst und Kle- rus beugten sich vor ihm, weil der Papst und mit diesem die Einheit der Kirche auch wieder außerordentlich durch Karl gewann. Wie an Einheit, so gewann die Kirche durch Karl auch an Aus- dehnung, indem er Millionen Heiden zum Christenthume bekehrte und im Innern Deutschlands Bisthümer gründete, unter denen Pa- derborn und Bremen sich vorzüglich auszeichneten. Auch die Wohlthätigkeitspflege wurde im Geiste der christlichen Kirche geordnet und unter die Fürsorge der Geistlichen gestellt. Es sollte allenthalben, insbesondere bei den Stiften und Klöstern, für Hospitien und Armenhäuser gesorgt, und Waisenmädchen unter Aufsicht der Geistlichen bei ehrbaren Frauen
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