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1. Geschichte des Mittelalters - S. 265

1854 - Weimar : Böhlau
265 liefen gedichtete sogenannte Ludwigslied beweist. An Prosa ist die Zeit der Karolinger ärmer als an Poesie. In Prosa wurden nur Uebersetzungen und Bearbeitungen biblischer Bücher aufge- zeichnet. 2) Konrad von Franken, die sächsischen Könige und Kaiser. Das Land östlich vom Rheine und nördlich von der Donau Das dusche wurde zwar von den Geschichtschreibern als Germanien bezeich- ' Eld5‘ net; allein staatsrechtlich wurde es im Reiche Karl's des Großen nicht als eine Einheit zusammengefaßt, sondern nur die einzelnen in demselben wohnenden Vvlksstämme genannt. Nach der Theilung von Verdun hieß der Ludwig zugefallene Theil das Reich Ludwigs, und wenn man es genauer bezeichnen wollte, zählte mau die dazu gehörenden, nach den Volksstämmen benannten Länder auf. Un- ter denselben bildete Austrasien oder das östliche Francien den Haupt- theil und daher wurde dieses Reich allmälig das östliche Reich und dessen König der König der östlichen Franken genannt. Da aber die östlichen Franken auch die Germanen hießen, so wurde Ludwig bald auch als König der Germanen bezeichnet. Nur die Volkssprache der östlichen Franken wurde die deutsche genannt, und nach dieser wurden sie selbst nach und nach als teutonische Fran- ken von den anderen unterschieden, bei welchen die romanische Sprache vorherrschend wurde. Endlich wurden die östlichen Fran- ken schlechthin die Teutonen und ihr Land seit dem elften Jahr- hundert Deutschland, Reich der Deutschen genannt. Zu die- sem gehörte auch Lothringen, seit 869 zum Theil und seit 880 ganz, wenn es auch bisweilen wieder auf einige Zeit mit Frankreich verbunden war. Auch die slawischen Fürsten in Böhmen und Mäh- ren wurden von Ludwig dem Deutschen und Arnulf in ein Ver- hältniß der Abhängigkeit gebracht. Zur Vertheidigung der östlichen Grenzen vom adriatischen Markgrafen, Meere bis zur Elbe und Eider hinauf hatte Karl der Große ein P^uaen. zusammenhängendes System von Marken eingerichtet. Dieses wurde durch die glücklichen Kriege unter Ludwig dem Deutschen und den sächsischen Königen Heinrich 1. und Otto I. noch erweitert und nach Umständen abgeändert. Jede Mark stand unter einem Befehlsha- der, Markgraf genannt, welcher in einem festen Platz seinen Sitz hatte, die bürgerliche und militärische Verwaltung handhabte, Land- tage hielt und mit einer großen Machtvollkommenheit bekleidet war. Unter ihm standen in den Burgen umher die Grafen und anderen
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