Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Geschichte des Mittelalters - S. 550

1854 - Weimar : Böhlau
550 gemacht, und Griechenland bis auf einige von den Venetianern be- setzte Häfen unterjocht. Nur der heldenmüthige Georg Castriota behauptete sich bis zu seinem Tode (1466) in Albanien und Epirus. Er war Murad, als dieser 1423 Epirus zum ersten Mal mit Krieg überzog, mit drei Brüdern als Geisel übergeben worden. Er wurde im Islam erzogen und erhielt früh eine Befehlshaberstelle. Durch seine Tapferkeit erwarb er sich die Gunst des Sultans und den Bei- namen Jskanderbeg (Fürst Alexander). Dennoch verließ er 1443 das türkische Heer, wurde in Albanien freudig aufgenommen und schlug alle Angriffe der Türken siegreich zurück. Mohammed führte bis zu seinem Tode siegreiche Kriege in Asien und in Europa. Serbien, Bosnien und die Wallachei wur- den erobert und bereits Streifzüge nach Krain, Friaul, Kärn- then und Steiermark unternommen. Mit den Venetianern führte Mohammed wegen ihrer Besitzungen im Peloponnes sechzehn Jahre (1463 — 1479) einen blutigen Krieg und zwang die Republik zu mehreren Abtretungen und zur Zahlung von Tribut. Schon hatten die Türken in Italien Fuß gefaßt und 1480 Otranto einge- nommen, und Mohammed richtete sein Auge auf Rom und schwor, den Glauben an den Gekreuzigten von der Erde zu vertilgen, als der Tod Mohammeds (1481) das Abendland von der Gefahr be- freite. Sein Sohn und Nachfolger Bajazeth H. (1481 —1512; liebte ein beschauliches Leben, und seine Kriege hatten geringen Erfolg. Mohammed Ii. war nicht nur ein gewaltiger Krieger, sondern auch Gesetzgeber. Er machte seinen Nachfolgern den bereits vielfach geübten Grundsatz zur Pflicht, bei ihrer Thronbesteigung, um die Ruhe und Einheit des Reiches zu sichern, ihre Brüder hinrichten zu lassen. Der Sultan oder Großherr ist unumschränkter Ge- bieter über Leben und Tod seiner Unterthanen und Besitzer alles Grundeigenthums. Ihm zunächst steht der Großvezier, dessen Palast die Pforte heißt und welcher den Vorsitz im Divan oder dem hohen Rathe führt. Von großem Einfluß auf die Staatsver- waltung und Rechtspflege ist das Collegium der Ulema's, die in allen wichtigen Angelegenheiten um ihr Gutachten (Fetwa) befragt werden und deren Oberhaupt der Mufti des Reiches ist. Die Pro- vinzen werden durch Statthalter mit unbeschränkter richterlicher und militärischer Gewalt regiert. Allen Statthalterschaften sind die beiden Beglerbeg's von Rum und Anatoli vorgesetzt, unter ihnen verwal- ten Pasch a's, Bey's und Aga's die Provinzen. Die Rechtspflege besorgen die beiden Kadiaskere von Europa und Asien, unter ihnen die Mollah's in den größeren, die Kadi's in den kleineren Städten. Die Moslemen entrichten den Zehnten von dem Ertrage ihrer Güter, die nicht muselmännischen Unterthanen (Rayahs) bezahlen Kopfgeld, Grund- und Vermögenssteuer und werden durch harte Frohndienste ge- drückt. Am drückendsten war für die Christen der Knabenzins, der an den Sultan zur Ergänzung seiner Sklaven, der Janitscharen und der besoldeten Reiterei (Sipahi's) gewöhnlich alle fünf Jahre abgelie- fert werden mußte. Die Stärke des osmanischen Reiches lag in der Vereinigung aller Macht und Gewalt im Sultan, dem nirgends eine Schranke gesetzt war.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer