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1. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 558

1858 - Weimar : Böhlau
558 Die Nieder- lande bis zur Ernennung Wilhelmsvon Dranien zum Statthalter. Die Nieder- lande unter Wilhelmlu., Iv. u. V. 3) Die vereinigten Niederlande. Nach der Befreiung der niederländischen Provinzen von der spanischen Herrschaft hatten die höchste Gewalt die Generalstaaten, wie man die Versammlung der ständischen Deputirten der einzelnen Landschaften nannte. Jede Provinz sandte gewöhnlich .sechs bis sieben Abgeordnete, hatte jedoch nur eine Stimme. Der Vorsitz wechselte von einer Woche zur andern. Wichtige Beschlüsse, z. B. über Krieg und Frieden, neue Steuern, Bündniffe, Abänderung der Grundgesetze, er- forderten Einstimmigkeit aller Provinzen. Für die Vollziehung der Be- schlüsse sorgte der Statthalter, welcher von den einzelnen Provinzen gewählt wurde; ihm zur Seite stand der hohe Rath, der sich in drei Kollegien, für Polizei, für Finanzen und für Marinesachen schied. Der Statthalter hatte auch die Verwaltung des Kriegswesens, war Ober- anführer der Land - und Seemacht und ernannte die Officiere. Die Verfassung so wie der Einfluß des Statthalters in den einzelnen Pro- vinzen war sehr verschieden. Die mächtigste unter den verbundenen Provinzen war Holland, welches über die Hälfte zu allen gemeinsa- men Abgaben beisteuerte. Den Vorsitz auf dem Landtage von Holland hatte der Ra thßpensi o n ar. Derselbe Beamte leitete auch an der Spitze des Rathes von Holland die Verwaltung dieser Provinz, und fehlte niemals unter den Deputirten Hollands zu den Generalstaaten. Ec war der erste Beamte nach dem Statthalter. Statthalter aber der vereinigten Niederlande war nach dem Tode von Friedrich Hein- rich (1647) dessen zwanzigjähriger Sohn Wilhelm Ii. Dieser starb schon vach drei Jahren (1650), und erst nach seinem Tode gebar seine Gemahlin einen Knaben, der nachher Wilhelm Heinrich genannt wurde. Dieses Ereigniß, zu einer Zeit, wo der Handel Hollands die höchste Blüthe erreicht hatte, das Volk sich seiner ganzen Kraft bewußt war und die Kunst und Wissenschaft ein reiches Leben entwickelte, weckte die republikanische Partei zu neuer Thätigkeit, und auf einer Ver- sammlung der Generalstaaten wurde der Beschluß gefaßt, für die Zu- kunft keinen Statthalter mehr zu erwählen. Der Erlaß der Navigationsakte (S. 509) (1651) veranlaßte einen Seekrieg mit England. So tapfer auch die Holländer unter Ruyter, der vom Matrosen zum Admiral emporgestiegen war, und unter Tromp kämpften, die Kräfte ihres kleinen Freistaates waren der aufblühenden Macht Englands nicht gewachsen und im Frieden (1654) mußten sie die Schifffahrtsakte anerkennen. Dessenungeachtet blieb der Handel der vereinigten Niederlande dem englischen überlegen. Es brach unter Karl Ii. abermals ein Krieg mit England aus (1664—1667). Tromp und Ruyter kämpften muthig zur See, und Letzterer zwang durch Besetzung der Themsemündung Karl Ii. zum Frieden von Breda. Als (1672) die vereinigten Niederlande in Folge des von Lud- wig Xiv. begonnenen Rachekrieges den mächtigen Heeren Frankreichs
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