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1. Das Mittelalter - S. 52

1879 - Leipzig : Baedeker
52 Jnvestiturstreit. Rudolf, Gegenknig. . 20. er im I. 1073 unter dem Namen Gregor Vii selbst Papst geworden, verbot er den Geistlichen die Annahme eines Bis-thums oder einer Abtei aus der Hand eines weltlichen Fürsten und die Investitur, d.h. die Belehnung mit den weltlichen Gtern und Gerechtsamen jener kirchlichen Aemter, welche durch Ueberreichuna von Ring und Stab, den Zeichen geistlicher Wrde, von den Fürsten ertheilt wurde. Dieses Verbot blieb der eigentliche Gegen-stand des fast fnfzigjhrigen Streites zwischen dem Papste und dem deutschen Könige. Da nmlich Heinrich Iv. mit der Vergebung der Bisthmer und Abteien fortfuhr, lie Gregor ihn unter Androhnung des Bannes vor eine Synode zu Rom laden, um sich der sein Verfahren zu verantworten; Heinrich lie dagegen auf einer Versammlung deutscher Bischse zu Worms im I. 1076 den Papst absetzen, worauf dieser Absetzung und Bann der den König aussprach und die Unterthanen vom Eide der Treue entband. Eine Versammlung der deutschen Fürsten zu Tribur beschlo, den Papst zu ersuchen, auf einem Frsten-tage zu Augsburg im nchsten Frhjahr gemeinschaftlich mit den Fürsten etn endgltiges Urtheil auszusprechen; inzwischen solle sich Heinrich der Reichsverwaltung und des Tragens der kniglichen Jnsignien enthalten und, wenn er nicht sptestens innerhalb eines Jahres vom Bann losgesprochen sei, unwiderruflich als abgesetzt be-trachtet werden. Heinrich eilte, um den Papst fr sich zu gewinnen noch im Winter 1077 unter groen Gefahren durch Burgund der den Mout Cenis nach Italien und erhielt nach dreitgiger strenger Bue im Schlosse der Markgrfin Mathilde von Tuscien zu Ca-nofsa von Gregor die Lossprechung vom Banne. Doch bald brachen wiederum Zwistigkeiteu zwischen dem Könige und. dem Papste aus; die deutschen Fürsten whlten nun den Schwager Heinrichs, Rudolf von Schwaben zum Könige, der die Besetzung der Bisthmer der freien Wahl der Wahlberechtigten berlassen mute, und bestimmten zugleich, da knftig der Sohn des Knigs nur durch freie Wahl, nicht aber durch Erbschaft König werden solle. So war also Deutsch-land frmlich zum Wahlreich erklrt. Nach zwei unentschiedenen Treffen zwischen Rudolf und Hein-rich ward ersterer in einem dritten Treffen an der Elster tdtlich verwundet und starb. Heinrich bertrug seinem Schwiegersohne, Friedrich dem Hohenstaufen, dem er auch schon das durch Rudolfs Wahl erledigte Herzogthum Schwaben gegeben hatte, die Reichs-Verwaltung und zog selbst nach Italien; er nahm Rom nach sieben-
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