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1. Theil 2 - S. 5

1867 - Berlin : Dümmler
Quedlinburg, Nordhausen und Petersberg. 5 Strenge behaupten ließ, bis endlich Friedrich ll. 1742 diese Strei- tigkeiten auf eine billige Weise beilegte. Erst in dem 1803 er- folgten Reichsdeputationsschlusse verlor das Stift feine unmittel- bare Reichsstandschaft und die Aebtissin ihre Landeshoheit, doch behielt sie wie die noch vorhandenen Capitnlarinnen ihre bishe- rigen Einkünfte, bis sie 1807 durch den Tilsiter Frieden derselben verlustig ging, als das Gebiet von Quedlinburg zum Königreich Westfalen eingezogen wurde. Erst 1815 wurde die Huldigung für Preußen wieder eingenommen, doch entsagte die letzte Aeb- tissin Sophie Albertine, Prinzessin von Schweden, nur gegen eine jährliche Rente allen ihren Ansprüchen. In den obigen Verkauf der Schutzherrschaft von Quedlin- burg war auch die Reichsvogtei und das Schultheißenamt der freien Reichsstadt N o r d h a u s e n einbegriffen, einer Stadt, die zu den ältesten im östlichen Deutschland gehört und schon im neunten Jahrhundert erwähnt wird. Jenes Vogtei-Amt war früher in dem Besitz der Grafen von Hohenstein gewesen und nach deren Aussterben von Kaiser Rudolf Ii. 1600 an das Kur- haus übertragen worden; das Schultheißenamt dagegen war ehe- mals von den Landgrafen von Thüringen verwaltet worden und mit der Landgrafschaft an Sachsen gekommen. Zu der Zeit, als Kurfürst Friedrich 111. diese Gerechtsame über Nordhausen erkaufte, hatte der Rath der Stadt dieselben durch Pfandschaft an sich gebracht. Indem die Stadt befürchtete, daß Brandenburg sich bei dieser Gelegenheit in den Besitz derselben setzen möchte, um- somehr, als schon Kurfürst Friedrich Wilhelm sie als eine der Entschädigungen für den Schwedenkrieg vom Kaiser verlangt hatte, weigerte sie sich, die brandenburgischen Rechte anzuerken- nen, doch Friedrich ließ sie 1703 militairisch besetzen, und der Rath mußte gegen die Empfangnahme des Pfandschillings die Ansprüche Brandenburgs genehmigen. Später einigte sich König Friedrich Wilhelm I. mit der Stadt dahin, daß er 1715 seine Rechte für 50,000 Rthlr. dem Rathe überließ. Erst durch den erwähnten Reichsdeputations-Hauptschluß siel 1603 die Stadt an Preußen, wurde bald darauf nebst Quedlinburg zum König- reich Westfalen gezogen, im Wiener Congreß aber wieder Preußen zugesprochen. Zugleich mit diesen Erwerbungen kaufte Friedrich 1697 von Sachsen das Amt Petersberg bei Halle für 40,000 Rthlr. Dasselbe wurde 1124 als Augustiner-Kloster vom Grafen Dedo von Wettin angelegt, von seinem Bruder 1136 vollendet, doch erst 1155 eingeweiht. Damals wurde der Name „Lauterberg"
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