1867 -
Berlin
: Dümmler
- Autor: Voigt, Ferdinand
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Regionen (OPAC): Preußen
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
Quedlinburg, Nordhausen und Petersberg.
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Strenge behaupten ließ, bis endlich Friedrich ll. 1742 diese Strei-
tigkeiten auf eine billige Weise beilegte. Erst in dem 1803 er-
folgten Reichsdeputationsschlusse verlor das Stift feine unmittel-
bare Reichsstandschaft und die Aebtissin ihre Landeshoheit, doch
behielt sie wie die noch vorhandenen Capitnlarinnen ihre bishe-
rigen Einkünfte, bis sie 1807 durch den Tilsiter Frieden derselben
verlustig ging, als das Gebiet von Quedlinburg zum Königreich
Westfalen eingezogen wurde. Erst 1815 wurde die Huldigung
für Preußen wieder eingenommen, doch entsagte die letzte Aeb-
tissin Sophie Albertine, Prinzessin von Schweden, nur gegen eine
jährliche Rente allen ihren Ansprüchen.
In den obigen Verkauf der Schutzherrschaft von Quedlin-
burg war auch die Reichsvogtei und das Schultheißenamt der
freien Reichsstadt N o r d h a u s e n einbegriffen, einer Stadt, die
zu den ältesten im östlichen Deutschland gehört und schon im
neunten Jahrhundert erwähnt wird. Jenes Vogtei-Amt war
früher in dem Besitz der Grafen von Hohenstein gewesen und
nach deren Aussterben von Kaiser Rudolf Ii. 1600 an das Kur-
haus übertragen worden; das Schultheißenamt dagegen war ehe-
mals von den Landgrafen von Thüringen verwaltet worden und
mit der Landgrafschaft an Sachsen gekommen. Zu der Zeit, als
Kurfürst Friedrich 111. diese Gerechtsame über Nordhausen erkaufte,
hatte der Rath der Stadt dieselben durch Pfandschaft an sich
gebracht. Indem die Stadt befürchtete, daß Brandenburg sich
bei dieser Gelegenheit in den Besitz derselben setzen möchte, um-
somehr, als schon Kurfürst Friedrich Wilhelm sie als eine der
Entschädigungen für den Schwedenkrieg vom Kaiser verlangt
hatte, weigerte sie sich, die brandenburgischen Rechte anzuerken-
nen, doch Friedrich ließ sie 1703 militairisch besetzen, und der
Rath mußte gegen die Empfangnahme des Pfandschillings die
Ansprüche Brandenburgs genehmigen. Später einigte sich König
Friedrich Wilhelm I. mit der Stadt dahin, daß er 1715 seine
Rechte für 50,000 Rthlr. dem Rathe überließ. Erst durch den
erwähnten Reichsdeputations-Hauptschluß siel 1603 die Stadt
an Preußen, wurde bald darauf nebst Quedlinburg zum König-
reich Westfalen gezogen, im Wiener Congreß aber wieder Preußen
zugesprochen.
Zugleich mit diesen Erwerbungen kaufte Friedrich 1697 von
Sachsen das Amt Petersberg bei Halle für 40,000 Rthlr.
Dasselbe wurde 1124 als Augustiner-Kloster vom Grafen Dedo
von Wettin angelegt, von seinem Bruder 1136 vollendet, doch
erst 1155 eingeweiht. Damals wurde der Name „Lauterberg"