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1. Theil 2 - S. 64

1867 - Berlin : Dümmler
64 Xiii. Die Könige von Preußen. Bezirk Recruten enrolliren durften. Schon einige Jahre früher war auch die Land miliz, wenn auch in verbesserter Form, wie- der eingeführt. 1729 wurde zuerst in den Marken ein Berlini- sches Landregiment von ausgedienten Soldaten gebildet, welche jährlich zu vierzehntägigen Uebungen zusammentraten, und deren Offiziere, Unteroffiziere und Tambours den halben Sold bezo- gen. Auch in Preußen wurde ein ähnliches Regiment gebildet, ebenso im Magdebnrgischen und in Pommern. Nicht weniger als für dies sorgfältig geschulte und unter- haltene Heer war der König für die Sicherheit des Landes durch Ausbau von Festungen und sonstigen festen Plätzen besorgt. In Preußen wurden Memel und Pillau, in Pommern Colberg und Stettin, in der Mark Cüstrin und Spandau, in den übrigen Ländern Magdeburg, Minden, Wesel und Geldern sorgfältig unter- halten und theilweise mit neuen Werken verstärkt. Nicht mindere Sorgfalt erfuhren auch die anderen festen Plätze, deren Zahl mehr als zwanzig betrug, unter denen Königsberg in Preußen, Damm, Uckermünde und Demmin in Pommern, Löcknitz, Berlin, Oderberg und Driesen in den Marken, Peiz in der Lausitz, Reinstein im Halberstädtschen, Längen, Sparenberg, Lippstadt, Orsoy und Mörs. in den westlichen Provinzen besonders hervorzuheben sind. Um das so bedeutende Kriegsheer zu unterhalten, war es nothwendig, bei den nur mäßigen Staats-Einnahmen die größte Ordnung einzuführen, und gerade in dieser Beziehung hat sich Friedrich Wilhelm außerordentliche und bleibende Verdienste um den Staat erworben. Er hat das nach allen Richtungen hin auszuführen gesucht, was schon sein Vater erstrebt hatte, unter dem zuerst eine geordnete Etats-Verwaltung begann, und das Rechnungswesen bedeutend vervollkommnet wurde. Etwa die Hälfte der Abgaben floß in die Kriegskasse und doch reichte dies nicht aus, alle Bedürfnisse für das Kriegswesen davon zu bestrei- ten, so daß noch von anderen Einnahmen hierfür verwendet wer- den mußte. Zu den Kriegsgefällen gehörten außer der schon früher üblichen Kriegsmetze zunächst die Cavalleriegelder, welche von der ländlichen Bevölkerung dafür gezahlt wurden, daß der König die Reiterei von dem Lande nach den Städten ver- legt und dort casernirt hatte. Die Haupt-Einnahme aber bildete die Ae eise, welche neu und schärfer geordnet und in allen Pro- vinzen eingeführt wurde, wo sie vorher noch nicht üblich gewesen, mit Ausnahme von Geldern. Statt dieser Accise wurde auf dem Lande die Contribution gezahlt, die seit 1722 nach der Aus- saat erhoben und je nach der Güte des Bodens z. B. in der
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