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1. Theil 2 - S. 242

1867 - Berlin : Dümmler
242 Xiv. Preußen als Großmacht. sobald er seine Kenntnisse und Bildung nachwies; im Kriege sollte Tapferkeit und militairischer Ueberblick dazu befähigen. Das Offiziercorps wählte zu diesen Beförderungen die Geeig- neten aus, der König behielt sich die Ernennung vor. Die Gewählten rangirten bis zum Hauptmaun nach dem Dienstalter; zu Stabs-Offizieren ernannte jedoch der König, ohne auf An- ciennität zu achten, diejenigen, welche sich durch ihr Talent und ihre ausgezeichneten Dienste dazu geeignet zeigten. Die Wer- bung, namentlich also die im Auslande, hörte auf, die Exemtionen wurden beschränkt, und damit fiel auch die Nothwendigkeit der bisherigen strengen Disciplin; der Stock wurde nur noch für solche gebraucht, welche wegen grober Vergehen in die Straf- section versetzt worden waren. Ein neues Exercier-Reglement, von Scharnhorst entworfen, bezweckte die tüchtigere Ausbildung des Soldaten für den Krieg; für die größere Beweglichkeit des Heeres wurde eine neue Einteilung desselben gemacht, und das viele Gepäck, namentlich der Gebranch der Zelte abgeschafft. Die Beurlaubung nach erfolgter militairischer Ausbildung wurde zwar beibehalten, dafür aber neue Mannschaft eingezogen, so daß das alte Wirthschafts-System zu Gunsten der Compagnie- Chefs ganz wegfiel. Denn da Napoleon nur ein Heer von 42,000 Mann zu halten gestattete, so wurde der hinlänglich eingeübte Theil der Mannschaft unter dem Namen der „Krüm- per" entlassen und durch Neu-Eintretende ersetzt, so daß, als Preußen die Waffen gegen Napoleon ergriff, schnell 120,000 wohl geschulter Truppen zusammengezogen werden konnten, für welche hinlängliches Kriegs-Material angesammelt worden war. Große Sorge machte die Regelung der Finanzen. Es war eine schwere Aufgabe, das so furchtbar ausgesogene Land bei dem lang anhaltenden Drucke der Franzosen einigermaßen wieder in Aufnahme zu bringen, um wenigstens einen Theil der eitmmeit aus demselben zu beziehen, die man dem Sieger noch nachträglich baar zu erlegen hatte. Der König ging in dem nothwendig gewordenen Ersparungssystem mit rühmlichem Bei- spiel voran, indem er seinen Hofhält möglichst einschränkte und selbst das vorhandene goldene Tafelservice in die Münze wan- dern ließ. Dennoch sah man sich zu Anleihen genöthigt, zu deren Sicherheit auf Domänen Pfandbriefe ausgegeben wurden; außerdem wurden auch einzelne Domänen zum Verkauf gestellt, nachdem mit Einwilligung der Stände die von Kurfürst Albrecht Achilles 1473 und von König Friedrich Wilhelm I. 1713 gege- bene Bestimmung aufgehoben worden war, daß die Domänen
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