1867 -
Berlin
: Dümmler
- Autor: Voigt, Ferdinand
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Regionen (OPAC): Preußen
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
Zweiter Pariser Frieden.
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wurde unter die Verbündeten vertheilt. Bis zur vollständigen
Abtragung dieser Kriegssteuer sollte eine Beacht der Verbündeten
von 15o,Ooo Mann unter Wellington's Oberbefehl auf fran-
zösischem Boden bleiben und auf Kosten des Landes unterhalten
werden; zu diesem Zwecke wurden ihnen achtzehn Festungen an
der niederländischen und deutschen Grenze eingeräumt. Durch
Blücher's Bemühen war auch die Forderung durchgegangen, daß
die von den Franzosen geraubten Kunst- und literarischen Schätze
den betreffenden Eigenthümern zurückgestellt würden.
Es ist oben der verwickelten Verhandlungen Erwähnung
geschehen, welche auf dem Wiener Congreß in Bezug auf die
Entschädigung Preußens, namentlich für seine früheren polnischen
Besitzungen, durch Sachsen hervorgerufen wurden, und daß
kaum die Mittel sich fanden, Preußen auf seine frühere Größe
zurückzubringen, geschweige denn, ihm für seine außerordentlichen
Anstrengungen eine besondere Genugthuung zu verschaffen, wie
es billig gewesen wäre. Daß Preußen sich durch seine Groß-
thaten außerordentlich hervorgethan hatte, das konnte auch der
bitterste Neid nicht in Abrede stellen; es fehlte aber viel daran,
daß es bei den für ihn so ungünstigen Verhandlungen sich als
Großmacht gezeigt hätte. Seine Diplomaten verstanden es
nicht oder verschmähten es, wie es nöthig gewesen wäre und
wie es selbst kleinere Staaten mit großem Erfolge thaten, sich
vorzudrängen und das große Wort zu führen, und einer späteren
Zeit blieb es vorbehalten, dem Staate das Gewicht unter den
Großmächten Europa's zu sichern, das bereits Friedrich Ii. bei
einer halb so großen Macht mit allgemeiner Anerkennung be-
hauptet hatte. Zunächst mußte es sich damit begnügen, wenig-
stens äußerlich seinen alten Platz einzunehmen. Die Wiener
Congreß-Akte, die am 9. Juni 1815 unterzeichnet wurde,
räumte ihm denselben wieder ein. Die nachfolgenden Bemer-
kungen sollen eine kurze Uebersicht der Besitzungen gewähren,
welche ihm zugesichert wurden.
Von dem Herzogthum Warschau erhielt Preußen die alt-
preußischen Gebiete: das Cu lm er land nebst Thorn sowie
den ihm 1807 entzogenen Theil des N etz - Districts zurück,
ferner die jetzige Provinz Posen, deren Länder -Complex mit
dem Titel „Großherzogthum" bezeichnet wurde, und außer-
dem das seit 1807 zu einer freien Stadt erklärte Danzig.