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1. Theil 2 - S. 303

1867 - Berlin : Dümmler
Zweiter Pariser Frieden. 303 wurde unter die Verbündeten vertheilt. Bis zur vollständigen Abtragung dieser Kriegssteuer sollte eine Beacht der Verbündeten von 15o,Ooo Mann unter Wellington's Oberbefehl auf fran- zösischem Boden bleiben und auf Kosten des Landes unterhalten werden; zu diesem Zwecke wurden ihnen achtzehn Festungen an der niederländischen und deutschen Grenze eingeräumt. Durch Blücher's Bemühen war auch die Forderung durchgegangen, daß die von den Franzosen geraubten Kunst- und literarischen Schätze den betreffenden Eigenthümern zurückgestellt würden. Es ist oben der verwickelten Verhandlungen Erwähnung geschehen, welche auf dem Wiener Congreß in Bezug auf die Entschädigung Preußens, namentlich für seine früheren polnischen Besitzungen, durch Sachsen hervorgerufen wurden, und daß kaum die Mittel sich fanden, Preußen auf seine frühere Größe zurückzubringen, geschweige denn, ihm für seine außerordentlichen Anstrengungen eine besondere Genugthuung zu verschaffen, wie es billig gewesen wäre. Daß Preußen sich durch seine Groß- thaten außerordentlich hervorgethan hatte, das konnte auch der bitterste Neid nicht in Abrede stellen; es fehlte aber viel daran, daß es bei den für ihn so ungünstigen Verhandlungen sich als Großmacht gezeigt hätte. Seine Diplomaten verstanden es nicht oder verschmähten es, wie es nöthig gewesen wäre und wie es selbst kleinere Staaten mit großem Erfolge thaten, sich vorzudrängen und das große Wort zu führen, und einer späteren Zeit blieb es vorbehalten, dem Staate das Gewicht unter den Großmächten Europa's zu sichern, das bereits Friedrich Ii. bei einer halb so großen Macht mit allgemeiner Anerkennung be- hauptet hatte. Zunächst mußte es sich damit begnügen, wenig- stens äußerlich seinen alten Platz einzunehmen. Die Wiener Congreß-Akte, die am 9. Juni 1815 unterzeichnet wurde, räumte ihm denselben wieder ein. Die nachfolgenden Bemer- kungen sollen eine kurze Uebersicht der Besitzungen gewähren, welche ihm zugesichert wurden. Von dem Herzogthum Warschau erhielt Preußen die alt- preußischen Gebiete: das Cu lm er land nebst Thorn sowie den ihm 1807 entzogenen Theil des N etz - Districts zurück, ferner die jetzige Provinz Posen, deren Länder -Complex mit dem Titel „Großherzogthum" bezeichnet wurde, und außer- dem das seit 1807 zu einer freien Stadt erklärte Danzig.
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