1867 -
Berlin
: Dümmler
- Autor: Voigt, Ferdinand
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Regionen (OPAC): Preußen
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
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Xiv. Preußen als Großmacht.
doch die Bestrebungen ausgezeichneter Persönlichkeiten kräftig
unterstützt. Es mag hier nur an die neu eingerichtete Universität
Halle erinnert werden, mit der 1817 die ältere Wittenberg ver-
einigt wurde, sowie an die Begründung der Universität Bonn
im Jahre 1818, in Bezug aus das Schulwesen aber an den Mi-
nister v. Altenstein, der die Kräfte tüchtiger Mitarbeiter so-
wohl für höhere wie niedere Schulen zu concentriren verstand
und dem preußischen Unterrichtswesen eine so große Achtung ver-
schaffte, daß aus allen Staaten Europas, selbst aus Amerika
Männer abgesendet wurden, die dasselbe hier kennen lernen sollten.
Der fromme Sinn des Königs war ferner bemüht, wahre und
nngeheuchelte Gottesfurcht zu kräftigen und zu pflegen. Die
lang bestandene Spaltung inderevangelischenkirche zwischen
Lutheranern und Reformirten hob er bei der Feier des Refor-
mationsfestes 1817 durch die Union auf, ohne irgendwie Zwang
anwenden zu wollen, doch fand die neue Agende, welche der
König gern bei allen evangelischen Gemeinden als äußeres Zeichen
ihrer Vereinigung eingeführt wissen wollte, vielfach lebhaften
Widerspruch. Nicht minder sorgte er dafür, daß auch die katho-
lische Kirche in den königlichen Landen eine feste Einrichtung
erhielt. Zufolge eines mit dem Papste 1821 abgeschlossenen
Vertrages wurden für die preußischen Katholiken die beiden Erz-
bisthümer Cöln und Gnesen-Posen errichtet, sowie die Bis-
thümer Münster, Trier und Paderborn in den westlichen, Bres-
lau, Culm und Ermland in den östlichen Provinzen. Dabei
aber war er darauf bedacht, daß nicht von Seiten der Geistlich-
keit Uebergriffe in die politischen Verhältnisse gemacht würden,
und als z. B. der Erzbischof von Cöln,,Droste zu Vischering,
sich 1837 gegen sein Versprechen erlaubte, bei gemischten Ehen
zwischen Katholiken und Protestanten die Erziehung sämmtlicher
Kinder in der katholischen Lehre zu verlangen, ging der König
sogar so weit, den Erzbischof vom Amte zu suspeudiren und ihn
in einer Festung unter Aufsicht zu stellen.
Während auf diese Weise der innere Ausbau des Staates
mit Eifer betrieben wurde, ward nicht weniger für die Sicher-
heit nach außen gesorgt. Bereits im September 1814 war be-
stimmt worden, daß jeder Waffenfähige, sobald er das zwanzigste
Lebensjahr erreicht hätte, zum Heerdieuste verpflichtet sei; alle
früheren Befreiungen wurden ohne Ausnahme aufgehoben. Die
bewaffnete Macht bestand fortan aus dem stehenden Heere
und der Landwehr. Dem ersteren wurde die dienstfähige
junge Mannschaft zugewiesen, in dem Alter von 20—25 Jahren