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1. Theil 2 - S. 344

1867 - Berlin : Dümmler
344 Xv. Preußen seit 1840. beseht des Prinzen von Preußen am 12. Juni in die Rhein- pfalz ein, die binnen einer Woche von den Aufständischen ge- säubert wurde, und am 14. Juni in Baden gegen die Neckarlinie. Bei Waghäusel (in der Mitte zwischen Mannheim und Carlsruhe) griff Mieroslawski am 21. Juni den Prinzen an, erlitt jedoch eine solche Niederlage, daß damit die Macht der Aufständischen gebrochen wurde. Es gelang zwar zweimal nicht, dieselben einzuschließen, doch wurden sie durch wiederholte Ge- fechte nach dem südlichen Baden gedrängt und endlich am 11. Juli _— noch 10,000 Mann stark — gezwungen nach der Schweiz überzutreten. Die Bundesfestung Rastadt, wohin sich schon früher ein Theil von ihnen geworfen hatte, mußte sich am 23. auf Gnade und Ungnade ergeben; der Aufstand war damit beendet. Inzwischen hatte der Reichstag Preußens Einschreiten in Sachsen für unbefugt und für einen schweren Bruch des Reichs- friedens erklärt und die Aufforderung erlassen, mit allen zu Ge- bote stehenden Mitteln der preußischen Regierung entgegen zu treten. Das veranlaßte eine große Menge von Mitgliedern aus- zutreten, da vier Königreiche die Annahme der Reichsverfassung verweigerten, die provisorische Centralgewalt sich für incompetent erkläre, dieselbe zu erzwingen, und deshalb ein Bürgerkrieg in Aussicht stände, den sie nie beabsichtigt hätten. Etwa nur ein Drittel von den früheren Mitgliedern der Versammlung blieb beisammen und nahm den Antrag an, daß forthin die Anwesen- heit von 100 Abgeordneten genügen sollte, die Versammlung beschlußfähig zu machen, was abermals den Austritt mehrerer Mitglieder veranlaßte. Dennoch beschloß das Reichsparlament bis zum Zusammentritt einer neuen National-Versammlung die Sitzungen fortzusetzen. Zugleich beschloß es am 30. Mai seinen Sitz nach Stuttgart zu verlegen, da es in Frankfurt von verfassungsfeindlichen Truppen umgeben sei, auf welche die ihr feindliche Centralgewalt sich stütze. Am 6. Juni hielt es in Stuttgart seine erste Sitzung und wählte eine Regentschaft, aus fünf Personen bestehend, der Art, daß mit Anfang ihrer Amts-Thätigkeit die Wirksamkeit der Cen- tralgewalt aufhören sollte. Vergeblich protestirte die würtem- bergische Regierung und Kammer, die allein noch an der Reichs- Verfassung festhielten, dagegen, am 16. erklärte die Versammlung den Reichsverweser, der ihr nicht nach Stuttgart gefolgt war, für abgesetzt und faßte die extremsten Beschlüsse. Da erklärte die würtembergische Regierung, daß sie nicht ferner die Sitzungen
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