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1. Theil 2 - S. 332

1864 - Augsburg [u.a.] : Rieger
,‘n Kaufvertrag. Per 530 fl. r'ß- Der Söldner Georg Wcgclc schlicht unierin Heutigen mit dem Bauern Anton Herz, beide von Weiler, folgenden Vertrag: 1. Wcgclc überlässt dem Herz seine am Löwcubcrg gelegene Wiese Pl. Nr. 365, 1 Tagw. 15 Dez. haltend, mit allem Nutzen, Beschwerden und Lasten, wie er dieselbe bisher besessen hat. 2. Hicfür bezahlt Herz die Summe von 530 fl. auf folgende Weise: 30 fl. werden heute erlegt, 250 fl. bezahlt er auf Martini d. I. und 250 fl. bis Ostern des nächsten Jahrcs; jedoch wird bis zu gänzlicher Tilgung der Schuld kein Zinö bedungen. 3. Der Käufer tritt von heute an in den Besitz der Wiche und hat auch alle Lasten zu tragen. 4. Die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten bezahlt der Käufer. So wurde dieser Vertrag beschlossen, doppelt ausgefertigt, verlesen und unterzeichnet. <5— den — 18— Georg Wrgele. Anton Herz. Lehrvertrag. Der unterzeichnete Joseph Engel ist entschlossen, seinen Sohn Joseph bei dem unter- zeichneten N. N., Schmied dahier, in die Lehre zu geben. Beide Theile haben sich über nachstehende Punkte vereinigt: 1. N. N. nimmt den Sohn des Joseph Engel alö Lehrling in sein Haus, und ver- pflichtet sich, demselben zu seinem Geschäfte die nöthige Anleitung zu geben, ihn dabei in Kost und Wohnung zu nehmen, ihn auch zu keinen anderen Geschäften zu gebrauchen und nach vier Jahren ftcizusprechen. 2. Dagegen macht sich Joseph Engel verbindlich, das Lehrgeld für seinen Sohn mit einhundert und siebzig Gulden, und zwar die eine Hälfte bet der Aufnahme, und die andere Hälfte bei der Entlassung zu zahlen. 3. Joseph Engel übernimmt den Schaden, den sein Sohn dem N. N. etwa zufügen könnte. Zur Bestätigung der Uebcrctnkunst ist dieser Vertrag doppelt ausgefertigt, und nach der Unterschrift jedem ein Eremplar zugestellt worden. K— den — 18— Joseph E.ngel. N. N. Schmicdmctstcr. Miethvertrag. Zwischen Anton Müller und Georg Schcdler dahier ist heute folgender Miethvertrag abgeschlossen worden: 1. Anton Müller vermicthet an Georg Schcdler vom 1. November l. I. an in seinem in der Marktgasse Nro. 30 gelegenen Hanse den ganzen mittleren Stock, nebst Keller, Holz-, platz, Speicher und Mitgebrauch der Waschküche. 2. Georg Schcdler zahlt dafür eine jährliche Miethe von fünfhundert Gulden in viertel- jährigen Raten. 3. Der Miether verpflichtet sich, jede nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch entstandene Beschädigung der Wohnung auf seine Kosten wieder herstellen zu lassen. 4. Bride Theile haben sich vierteljährige Aufkündigung vorbehalten. Vorstehender Vertrag ist doppelt ausgefertigt, von beiden Theilen unterzeichnet, u"d jedem derselben ein Eremplar eingehändigt worden. A— den — 18— Der Miether: Der Vermtether: Georg Schedler. Anton Müller.
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