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1. Theil 2 - S. 333

1864 - Augsburg [u.a.] : Rieger
333 Frach tbrtefe find kurze, offene Briese, welche demjenigen, der die Fracht übernimmt, von dem Absender der Waaren übergeben werden, und dem Empfänger die ihm geschickten Waaren bezeichnen. Zugleich dienen sie als Ausweise dcs Fuhrmanns und Schiffers bet Zollämtern re. Der Frachtbrief enthält außer dem Namen des Empfängers auch den Namen des Fuhrmanns oder Schiffers, die Bezeichnung und die Art der Verpackung der abgesendeten Waaren, die Zeit, in der der Fuhrmann die Waaren überliefern muß, und die Größe dcö Frachtlohns. Der Name des Empfängers, so wie die kurze Angabe der Waare, wird auf der Rückseite des Frachtbriefes bemerkt; z. B. „An Herrn Hapel in Steinau. Hiebei ein Ballen Kaffee, bez. K. H." Frachtbrief. Herr Kaufmann Meier in Prag. Hiemit übersende ich Ihnen die verlangten 6 Ballen Median - Druckpapier, bezeichnet mit M Nr. 412, welche hier 7 Zentner gewogen haben, durch den Fuhrmann Berg aus Linz. Wenn er dieselben gut erhalten binnen 20 Tagen a dato abliefert, so belieben Sie die be- dungene Fracht von 6 fl. ihm auszuzählen. Christoph Flor. Frachtbrief. Herrn Gradmann in Memmingen. Augsburg, den 1. Juni 18— Durch den Fuhrmann Johann Schleifer von hier erhalten Sie anbei in 4 Tagen Lieferzeit Nr. 1 U. Eine Kiste Seidenwaaren . i*/+ Ztnr.; Nr. 2 A. Eine Kiste Weißzeugc . 3°/, Ztnr. Fracht für einen Zentner 1'/, Gulden. Nach rechtzeitiger Ablieferung der unbeschädigten Waaren belieben Sic die bedungene Fracht zu bezahlen (oder mir dann in Rechnung zu stellen), und mit dem Gute nach meiner Anzeige von — zu verfahren. Ergebenst Johann Schmtd. Anweisungen (Assignationen). Anweisungen sind Aufsätze, in welchen man die Summe als eigene Schuld zu über- nehmen erklärt, welche von einem Zweiten dem Dritten ausbezahlt wird. Eine Anweisung enthält also das Gesuch, daß A dem B eine namhaft gemachte Summe gegen diese Zahlungsanweisung ausliefere, mit kurzer Bemerkung der Art und Weise, wie A diese auszuzahlende Summe dem Aussteller der Anweisung in Rechnung bringen solle, nebst Ort, Tag und Jahr, und Unterschrift des Ausstellers. Anweisung. Herr Albert Förster in München beliebe dem Herrn Friedrich Kleist daselbst gegen diese meine Anweisung 100 fl. (Einhundert Gulden) auszuzahlen und dem Unterzeichneten, gegen Quittung des Empfängers, in Rechnung zu stellen. Augsburg, den--------18— Heinrich Hartmann, ** Apotheker. Anweisung. Herr Ludwig Hummel, Kaufmann in Augsburg, wird hiemit ersucht, gegen diese An- weisung dem Vorzeiger derselben, meinem Sohne Anton Herbst 25 fl. (Fünf und zwanzig Gulden) auf meine Rechnung auszübezahlcn. Memmingen, den 28. Oktober 18— Leopold Herbst, Spezereihändler.
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