1864 -
Augsburg [u.a.]
: Rieger
- Hrsg.: Frey, Michael, Büschl, Andreas
- Sammlung: Realienbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Volksschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Geschlecht (WdK): koedukativ
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Die Eisenbahnen sind: 1) Die Ludwtgs-Süd-Nordbahn von Lindau
über Augsburg, Donauwvrth, Nördlingen, Nürnberg, Bamberg, Hof bis an
die sächsische Grenze. 2) Die Westbahn von Bamberg über Schweinfurt,
Würzburg, Aschaffenburg nach Frankfurt. 3) Die Münchner-Augsburger
Bahn. 4) Die Augsburger - Ulmer Bahn mit der Zweigbahn über
Memmingen nach Kempten. 5) Die Nürnberg-Fürther Bahn (die älteste in
Deutschland, eröffnet 1835). 6) Die Bayreuth-Neuenmarkter Bahn. 7) Die
pfälzische Ludwigs-Berbacher Dahn über Speyer nach Saarbrücken. 8) Die
pfälzische Maximiliansbahn über Neustadt, Edenkoben, Landau nach Weißen-
burg. 9) Die Münchner-Starnberger Bahn. 10) Die Münchner-Nosen-
heim-Salzburger Bahn. 11) Die Münchner-Rosenheim-Kufsteiner Bahn.
Ferner die sogenannten Ostbahnen: 1) Bon München über Freising nach
Landshut zur Donau. 2) Von Nürnberg über Lauf, Hersbruck, Amberg nach
Regensburg. 3) Abzweigend von dieser Bahn von Amberg an die bayerische
Grenze zum Anschlüsse an die böhmische Eisenbahn nack Pilsen und Prag.
4) Von Regensburg nach Paffau zur Herstellung der Verbindung mit Linz
und Wien und von Regensburg über Weiden nach Bayreuth.
Mit den Eisenbahnen sind in Bayern die Post- und Verkehr-Anstalten
verbunden, stehen unter dcül Staatsmtniftertum des Handels und der Arbeiten,
bilden eine eigene Abtheilung in der Staatsverwaltung und haben eine Gene-
raldirektion in München.
Dampfschifffahrten finden statt: auf der Donau von Regens-
burg bis Donauwörth aufwärts und bis Linz abwärts; — ferner auf dem
Rhein, dem Inn von Paffau aufwärts bis Rosenheim; am Bodensee, Chiem-
see und Würm- oder Starnberger-See.
Bayern hat, wie andere Länder seine T elc graphenftationen.
Dieselben verbinden die Hauptstadt München mit den Städten Ansbach,
Aschaffenburg, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Hof, Hohenschwangau,
Kempten, Landshut, Lindau, Nürnberg, Passau, Regensburg, Schwetnfurt,
Speyer, Ulm, Würzburg.
11. Staatliche Verfassung.
u) Siche I. Theil Seite 46.
- d) Staatsverfassung von Bayern.
Unter Staatsverfaffung versteht man alle Gesetze und Einrichtungen, durch
welche die Verhältnisse des Regenten zu den Regierten und dieser Letzteren unter
sich festgesetzt und geordnet sind. Diese Gesetze, von deren Vollziehung Bestand
und Leben eines Staates abhängt, heißen zusammengenommen Staatögrund-
gesetze, Ve rfassungsgesetze, V e r f a s su n gs ur k un d e — Con-
stitution. —
Wie die vaterländische Geschichte erzählt, hat König Marimilian 1. am
26. Mai 1818 seinen Bayern die Vcrfassungsurkunde, — wie er selbst sagt —
aus freiem festen Willen, aus freiem Entschlüsse und mit den Gesinnungen eines
Königs gegeben, „welcher das Glück seines Hcrzens und den Ruhm seines
Thrones nur von dem Glücke des Vaterlandes und der Liebe seines Volkes
empfangen will." —
Die Verfaffungsurkunde vom Jahre 1818 ist zwar durch neuere Ver-
fassungsgcsetze thcilweise abgeändert und mit Zusätzen vermehrt worden, aber sie
bleibt immer das Staatsgrundgrsetz. Das Religionsedtkt, welches die äußern
Verhältnisse bezüglich der Religion und der kirchlichen Gesellschaften ordnet, nebst