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1. Lesebuch zur Geschichte des 19. Jahrhunderts - S. 234

1909 - Frankfurt am Main [u.a.] : Diesterweg
Das Gefecht vom 6. August bei Spichern hat grere Dimensionen und Resultate gehabt, als bisher bekannt gewesen. Das franzsische Korps Frossard ist in demselben fast gnzlich aufgelst worden, die Verluste des-selben an Toten und verwundeten sind auerordentlich bedeutend. Das Lager einer Division und verschiedene bedeutende Magazine sind genommen, auerdem eine sehr groe Hnzahl (Befangene eingebracht, deren Zahl sich noch stndlich vermehrt. Bis jetzt bereits der 2000. Aber auch der diesseitige Verlust bedeutend, bei der 5. Division allein zirka 1800 Utann. Die franzsische Armee weicht auf allen Punkten zurck. St. Avold von diesseitigen Truppen besetzt. Patrouillen streifen bis 2 Meilen vor Hetz. Saarbrcken, 10. August, abends. Die franzsische Armee setzt ihren Rckzug gegen die Mosel auf allen Punkten fort, von smtlichen preuischen Armeen folgt die Kavallerie ihr auf dem Fue. Proklamation König Wilhelms an das franzsische Volk. jahn, Kaiser Wilhelms Gedenkbuch. Hauptquartier Saarbrcken, vom 11. August. U)ir Wilhelm, König von Preußen, tun den Bewohnern der durch die deutschen Armeen besetzten franzsischen Gebietsstellen zu wissen, was folgt: Nachdem der Kaiser Napoleon die deutsche Nation, welche wnschte und noch wnscht, mit dem franzsischen Volke in Frieden zu leben, zu Waffer und Lande angegriffen hatte, habe ich den Oberbefehl der die deutschen Armeen bernommen, um diesen Angriff zurckzuweisen; ich bin durch die militrischen Ereignisse dahin gekommen, die Grenzen Frankreichs zu berschreiten. Ich fhre Krieg mit den franzsischen Soldaten und nicht mit den Brgern Frankreichs. Diese werden demnach fortfahren, einer vollkommenen Sicherheit ihrer Person und ihres (Eigentums zu genieen, und zwar so lange, als sie mich nicht selbst durch feindliche Unternehmungen gegen die deutschen Truppen des Hechts berauben werden, ihnen meinen Schutz angedeihen zu lassen. Die Generale, welche die einzelnen Korps kommandieren, werden durch besondere Bestimmungen, welche zur Kenntnis des Publikums werden gebracht werden, die Maregeln festsetzen, welche gegen die Gemeinden oder gegen einzelne Personen, die sich in Widerspruch mit den Kriegsgebruchen setzen, zu ergreifen find; sie werden in gleicher Weise alles, was sich auf die Requisitionen bezieht, festsetzen, welche durch die Bedrfnisse der Truppen als ntig erachtet werden, sie werden auch die Kursdifferenz zwischen deutscher und franzsischer Whrung feststellen, um so den Linzelverkehr zwischen den Truppen und den Bewohnern zu erleichtern. Wilhelm.
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