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1. Ausgewählte Abschnitte der Weltgeschichte, Einführung in die geschichtliche Lektüre - S. 81

1916 - Düsseldorf : Schwann
— 81 — 4. Die Ordnung des Reiches. In Karls gewaltigem Reiche gab es nur einen Herrn: das war er selber. Er war Kriegsherr und Gesetzgeber, Richter und Regent über alle Völker, sein Wille durchdrang alle Verhältnisse. Die Stammesherzogtümer waren beseitigt, Provinzen gab es im Reiche nicht. Die schon unter den Merowingern vorhandenen Gaue, die etwa so groß waren wie preußische Regierungsbezirke, blieben bestehen. Ihre Namen führten sie meist nach Wasser oder Berg, wie heute vielfach die Departements in Frankreich. An der Spitze des Gaus waltete an Kaisers Statt der Graf (grävio = Richter) als Heerführer, Richter und Verwaltungsbeamter; er führte auch die Aufsicht über die an Freie vergebenen Lehen des Herrschers. Um ihre Amtsführung und den Zustand des Reiches zu beaufsichtigen, zogen Jahr für Jahr zwei Königsboten, ein geistlicher und ein weltlicher Herr, innerhalb der ihnen zugewiesenen Sprengel von Gau zu Gau. „Über jegliche Angelegenheit, sofern es nötig ist, über die Rechtsfälle, die uns angehen oder die Kirchen, Witwen, Waisen, Unmündigen und die übrigen Menschen sollen sie Untersuchungen anstellen und die Sache zu Ende bringen. Und wo sie etwas zu bessern finden, da sollen sie das nack Kräften tun. Können sie es etwa nicht bessern, so sollen sie sorgen, daß es vor uns gebracht werde." Im Frühjahr erstatteten die Boten Bericht an den Kaiser, und wehe dem Beamten, ob Graf, Lehnsmann oder Meier, über den sie Klage führten! Wenn die Natur in vollem Schmucke prangte, entbot Karl eine Reichsversammlung, das sogenannte Maifeld. Dann sah man die geistlichen und weltlichen Großen mit kriegerischem Gefolge dem Rufe folgen, um dem Kaiser zum Wohle der Völker Beschlüsse zu raten, die er dann in sogenannten Kapitularien oder Hauptstücken erließ. Eine Berufung zum Maifelde von 806 lautet: „Karl, der erlauchteste, von Gott gekrönte Augustus, der große und friedebringende Kaiser, der durch Gottes Barmherzigkeit auch König der Franken und Langobarden ist, an den Abt Fulrad [von Niederaltaich in Bayern):" „Kund sei Dir, daß wir die allgemeine Reichsversammlung berufen haben nach dem östlichen Gebiete in Sachsen, an den Fluß Boda [Bode], an einen Ort, der Starasfurt [Staßfurt] genannt wird. Deshalb befehlen wir Dir, mit Deine»: wohlgerüsteten Leuten an besagtem Orte zwölf Tage vor dem l. Juli, d. i. sieben Tage vor dem Feste Johannis des Täufers, einzutreffen« So gerüstet sollst Du mit Deinen Leuten an diesen Ort kommen, daß Du von dort aus den Heerzug mitmachen kannst, wohin auch immer unser Befehl Dich weisen wird." — Zurbonsen, Geschichte, Teil Vii. 6
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