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1862 -
Giessen
: Heinemann
- Autor: Schaumann, Ernst
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrer- und Schülerbuch
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Realschule, Bürgerschule, Höhere Töchterschule
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): koedukativ
- Konfession (WdK): offen für alle
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winder nährten, wurde oft mit deutschem Blute getränkt, und
dennoch blieb sein Besitz immer ein schwankender, den nur
die Waffengewalt aufrecht erhalten konnte.
§. 16. Fränkisches Kaiserhaus 1024—1125.
Die Wahl der Deutschen fiel in der Versammlung bei
Oppenheim am Rhein 1024 auf den fränkischen Herzog
Konrad Ii. 1024—1039, der das Reich mit kräftiger
Hand regierte und durch Handhabung von Gesetz und
Ordnung die Ruhe im Innern, welche durch die bestän-
digen Fehden der Großen aufs Aergste gestört worden
war, wieder herstellte, einen siegreichen Zug durch Italien
1026 re. unternahm und 1032 Burgund mit Deutsch-
land vereinigte. Die Markgrafschaft Schleswig trat er
an Kanut den Großen, König von Dänemark, 1028 ab
und stellte dadurch die Eider als Deutschlands Nord-
grenze wieder her. Er starb in Utrecht, seine Leiche
wurde aber nach Speyer gebracht und in dem von ihm
begonnenen Dome beigesetzt. Auch sein Sohn Hein-
rich Iii. 1039—1056 war ein muthiger und unterneh-
mender Mann, der das kaiserliche Ansehen im Innern
und nach außen kräftig wahrte und selbst die Ungarn
von Deutschland abhängig machte. Leider starb er zu
früh, und unter seinem Sohne Heinrich Iv. (1056—
1106) mußte das kaiserliche Ansehen und die Würde
des Reiches manche Demüthigung erleiden. Namentlich
war dieß^bei seinen Streitigkeiten mit dem Papste Gre-
gor Vii." der Fall. Endlich empörten sich sogar seine
eigenen Söhne gegen ihn, und der Gram darüber ver-
kürzte das Leben des unglücklichen Mannes, der 1106
zu Lüttich starb. Heinrich V. folgte ihm in der Re-
gierung 1106—1125. Unter ihm dauerten die Streitig-
keiten mit den Päpsten über die gegenseitigen Rechte noch
vielejiahre fort, bis er sich endlich zu Worms mit dem
Papste Calirtus Ii. 1122 dahin verglich (calirtinisches
Concorda!), daß die Einsetzung in dre höheren Kirchen-
ämter durch^den Papst vermittelst der Verleihung von