1862 -
Giessen
: Heinemann
- Autor: Schaumann, Ernst
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrer- und Schülerbuch
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Realschule, Bürgerschule, Höhere Töchterschule
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): koedukativ
- Konfession (WdK): offen für alle
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Das Volk, welches den größten Theil der jetzigen hessischen
Länder um Christi Geburt bewohnte, waren die Kutten. Zur
Zeit aber, als die Franken ihre Herrschaft über diese Gegen-
den ausdehnten, erscheint das Volk schon unter dem Namen
Hessen, denen Bonifacius (Ii. §. 12) 724 re. das Christen-
thum predigte. Nachdem Hessen eine Zeit lang durch Grafen
verwaltet worden, fiel es an die Landgrafen von Thüringen.
Einer von ihnen, Hermann's I. (1190—1216) Sohn Ludwig,
vermählte sich 1221 mit Elisabeth, einer Tochter des Königs
Andreas von Ungarn, starb aber schon 1228 auf dem Wege
nach dem heiligen Grabe zu Otranto. Seine Wittwe, die
heilige Elisabeth, lebte fortan nur dem Gebete und dem Wohl-
thun, zuerst auf der Wartburg, später, bis zu ihrem Tode
12)1, in Marburg. Ihr Sohn Hermann Ii. starb 1242
kinderlos, und Thüringen mit Hessen fiel daher an seinen
Oheim Heinrich Raspe 1242—1247 (in den letzten Jahren
Gegenkaiser Friedrich's Ii.). — Als auch dieser, der Letzte des
thüringischen Mannsstammes, kinderlos gestorben war, trennte
sich Hessen von Thüringen. Letzteres fiel an den Markgrafen
Heinrich den Erlauchten von Meißen, der durch seine Mut-
ter Jutta auch von Hermann I. abstammte, Hessen dagegen
an Heinrich das Kind von Brabant, dessen Mutter Sophie
eine Tochter der heiligen Elisabeth und die Gemahlin Hein-
richs des Großmüthigen von Brabant war.
Der erste hessische Landgraf war Heinrich das
Kind von Brabant, ein Enkel der heiligen Elisabeth.
Er starb 1308, nachdem er, besonders durch die Erwer-
bung von Gießen 1265, für die Vergrößerung des Lan-
des gesorgt hatte. Unter seinen Nachkommen wurde das
Gebiet noch mehr erweitert. Namentlich fiel dem Land-
grafen Heinrich Iii. (st. 1483) die Grafschaft Katzen-
ellenbogen durch Erbschaft zu. Philipp der Groß-
müthige 1518—1567 (Ii. § 25), der sich durch treff-
liche Verwaltung seines Landes, durch Hebung des
Kirchen- und Schulwesens und durch Tapferkeit im Felde
auszeichnete, theilte das Land unter seine 4 Söhne:
Wilhelm (in Cassel), Ludwig (in Marburg), Philipp
(in Rheinfels), Georg (in Darmstadt). Die mittleren
Söhne starben kinderlos, und ihre Besitzungen fielen den