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1. Die deutsche Geschichte - S. 177

1855 - Essen : Bädeker
177 werden; da löste Preußen, um dieses sehr bedenkliche Ansinnen zu hin- tertreiben, seine außerdeutschen Provinzen wieder vom Reichsverbande, von einer Verbindung, die ihm, sonderlich durch den Dänenkrieg, so theuer zu stehen gekommen war. Einer der ersten Beschlüsse des Bun- destages war die Aufhebung der sogenannten deutschen Grundrechte, wie sie die Nationalversammlung festgestellt hatte. Dann verfügte er die Auflösung her deutschen Flotte, welche eben erst so schön be- gonnen hatte, weil außer Preußen nur noch sehr wenige Staaten sich für deren Erhaltung tnteressirten, und ihre Schiffe wurden versteigert. Preußen erwarb die besten, worunter die schöne Gefion von Eckern- förde. Es legte damit den Grund zu einer preußischen Marine, und 1853 hat es zur Anlegung eines Kriegshafens am Jahde- busen von Oldenburg einiges Gebiet angekauft. Eine engere Verbin- dung der deutschen Staaten lind ihren gesegneten Verkehr unter einander förderte Preußen dadurch sehr, daß es Hannover und Oldenburg zum Anschluß an den Zollverein brachte, und einen Handels- vertrag zwischen diesem und dem österreichischen Kaiserstaate er- wirkte. An äußerem Umfange hatte Preußen in etwa verloren, da ihm die Demokratie der Schweiz sein Neuchâtel raubte, das freilich von keinerlei Werth für dasselbe war. Dagegen gewann es (1849) die beiden Hohcnzollern, seines Königshauses Stammland, indem deren Fürsten sie aus eigenem, freiem Entschlüsse an die preußische Monarchie abtraten; deß zum Gedächtniß stiftete der König den hohenzollernschen Hausorden mit der Aufschrift: „Vom Fels zum Meer." Friedrich Wilhelms Iv. Streben ist unausgesetzt auf die allseitige Förderung der geistigen und irdischen Wohlfahrt seines Volkes durch Wissenschaft, Kunst, Handel und Gewerbe, Acker- und Bergbau, Kirche und Schule gerichtet. In wohlgeordneter bürgerlicher und religiöser Freiheit steht Preußen auf der höchsten Stufe. Die katholische wie die evangelische Kirche verwalten ihre inneren Angelegenheiten selbständig und dürfen sich innerhalb der Staatsgesetze frei bewegen, deßgleichen alle Sekten, die auf apostolischem Grunde stehen. Als vornehmstes Mitglied der evangelischen Kirche und als deren geborner Schirmherr widmet der König ihren Angelegenheiten die zarteste Aufmerksamkeit. War schon die Gründung des evangelischen Bi st h ums Jerusa- lem in Verbindung mit England sein Werk (1841), so auch die der deutschen Gemeinde zu Konstantinopel und die Vorbereitung anderer im Oriente. Die Gustav-Adolph-Stiftung hat in ihm einen eifrigen Protector, und die „innere Mission" nimmt unter seinem Vorgänge, insbesondere seit das „tolle" Jahr 1848 einen so tiefen Blick in die vielseitigen leiblichen und geistlichen Nothstände und Verderbnisse aller Klassen eröffnet hatte, eine immer weitere und gesegnetere Ausdehnung. Die deutschen Kirchentage, die eisenacher Kirchen-Conferen- zen, welche eine Einigung und Verständigung der vielen evangelischen Landeskirchen Deutschlands über ihre brennendsten Lebensfragen anbahnen sollen, erfreuen sich seiner wärmsten Theilnahme. Seiner Landeskirche gab er 1850 in dem evangelischen Obertirchenrathe, der die Bender: deutsche Geschichte. 12
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