1844 -
Stuttgart
: Metzler
- Autor: Hugendubel, Christian Heinrich
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Gelehrtenschule
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
Der Bund im Nütli.
203
jeder Vorübergehende bei schwerer Strafe an Leib und Gut dem-
selben die gleiche Ehre erweisen sollte, wie dem Könige selbst.
Werner von Staussachen zu Steinen im Lande Schwyz,
aus alt adeligem Geschlechte, aber wegen seiner Treue gegen das
Land den Vögten verhaßt, saß einst unter einer Linde vor seinem
neu erbauten stattlichen Hause und betrachtete mit Freude das
wohl vollbrachte Werk. Da kam Geßler mit seinen Reisigen
herangesprengt, hielt an und fragte: „Wessen ist das Haus?"
Bescheiden erhob sich Werner und antwortete: „Dieß Haus,
Herr Vogt, ist meines Herrn, des Kaisers, und Eures und mein
Lehen." Zornig versetzte Geßler: „Ich bin des Kaisers Stell-
vertreter in diesem Lande, und will nicht, daß der Bauer Häuser
bäue auf seine eigene Hand, und so frei schalte, als stände nie-
mand über ihm."
Den stillen Kummer über diese Rede und über die schwere
Bedrückung der Tbalgemeinden entlockte dem wackern Stauffacher
seine verständige Hausfrau. Sie ermunterte ihren Gemahl, mit
vertrauten, gleichgesinnten Männern Verabredung zu treffen,
wie Abhülfe zu finden sey. Stauffacher fuhr über den See nach
Uri und vertraute sich seinem Freunde Walther Fürst; auch Ar-
nold von Melchthal, der immer noch als Flüchtling hier lebte,
wurde ins Geheimniß gezogen. Diese drei Männer verbanden
sich durch einen Eid, jeder in seinem Lande Freunde und Bundes-
brüder zu werben, mit ihrer Hülfe die Vögte zu vertreiben und
Gut und Blut an die Wiedererringung der Freiheit zu setzen.
Die Pflichten gegen das römische Reich, gegen weltliche und
geistliche Herren sollten unverletzt bleiben. Als Versammlungs-
ort zu fernerer Berathung wurde das Rütli bestimmt, eine ein-
same Bergwiese auf der Grenze von Uri und Unterwalden. Hier
gaben sich die Verschwornen bei nächtlicher Weile über den Fort-
gang ihrer Werbungen bisweilen Nachricht. In der Nacht des
siebenten Wintermonats 1307 erschien jeder der drei Bundes-
brüder mit zehn Gleichgesinnten, und diese drei und dreißig Män-
ner vereinigten sich im Namen der Waldstätte dahin, daß am
Neujahrstage 1308 wo möglich ohne Blutvergießen das Be-