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1. Lehrbuch der Geschichte der Völker und Staaten des Alterthums - S. 27

1824 - Berlin : Amelang
Thatsachen. — Geschichte ohne Wahrheit ist ein Leib ohne Augen. Polyb. I. 14. Anmerk. I. Die Geschichte, als eine Erfahrungskenntniß, beru- het auf Zeugnissen; die Glaubwürdigkeit derselben aufbeweisen, die Wahrheit der Beweise auf äußern und innern Gründen (in dem erkennenden Subjekt oder erkannten Objekt). Sind diese subjektiv und objektiv hinreichend, so entsteht ein Wissen (eine rationale Erkenntniß) oder eine Ueberzeugung; alles Wissen aber ist entweder assertorisch oder apodiktisch; dag erstere Prädikat kommt den empirischen, das letztere den rationalen Kenntnissen, insbesondere der Philosophie und Mathematik zu, von denen die erstere ihre Sätze auf Begriffe, die letztere auf Anschauungen im Raum, auf Construktionen gründet, wodurch sie augenscheinliche, unwidersprechliche Wahrheit oder Evidenz erhalten. Wenn dagegen die Gründe meines Fürwahrhaltens für mich (sub- jektive) aber nicht für Jedermann oder allgemein (objektiv«) gültig sind: so entsteht — im Gegensatz der mathematischen Demonstration ..oder der apodiktischen Gewißheit — der Glaube, (die vernünftige, moralische Ueberzeugung), so wie dagegen das Glauben zum niedrig- sten Grade des Fürwahrhaltens herabsinkt, zum Meinen, wenn die Gründe desselben weder subjektive noch objektive zureichend sind. — Wahrheit aus unzureichenden Gründen — wofern sie mehr für als gegen sich haben— heißt Wahrscheinlichkeit. Auf Wahrscheinlich- keitsgründen oder problematischen Urtheilen beruhen die historischen Hypothesen, d. h. Erklärungen von erweislichen Fakten aus noch unerwiesenen Ursachen, mittelst des Prinzips der Induktion und Ana- logie.— Uebriger.s unterscheidet sich das empirische oder faktische Wissen von dem aus allgemeinen Gesetzen und Prinzipien geschöpf- ten (dem rationalen) nicht sowohl nach den Graden, als nach der Verschiedenheit in der Art der Gewißheit. An merk 11. Wahr heißt in Beziehung auf die Dinge an sich, was keinen Widerspruch und einen zureichenden Grund hat; in Bezie- hung auf meine Vorstellungen an und für sich, was nicht mit den allgemeinen nothwendigen Gesetzen des Denkens im Widerspruch steht; in Beziehung auf meine Vorstellung und ihr Verhältniß zu den Dingen außer denselben — die Uebereinstimmung meiner Erkennt- niß mit dem erkannten Objekte. — Diese dreifache Relation gibt eine dreifache Gattung des Wah- ren; das metaphysische, formale (subjektive), und materiale (objektive), welches letztere nun der Quelle nach entweder empirisch (historisch) oder rational (philosophisch), beides, der Form der Er- kenntnisse und dem Grade des Fürwahrhaltens nach, wissenschaft- lich, so wie dieses wieder, je nachdem es sich auf die Gründe der Erkenntniß oder auf die Gesetze des Handels bezieht, entweder theo- retisch oder praktisch ist. — §. 24. Was namentlich den Werth und Nutzen der Geschichte anbetrifft, so ist derselbe über allen Beweis, wie über jeden Zweifel erhaben, und zwar A. theils theoretisch, L. theils praktisch. A. Denn die Geschichte ist i) eine Wissenschaft, ein System wahrer Erkenntnisse.
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