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1. Lehrbuch der Geschichte der Völker und Staaten des Alterthums - S. 463

1824 - Berlin : Amelang
463 Weiterung auf Koste« der umwohnenden Libyer sich wider- setzte, geschlagen, 573, und nach Abschaffung der erblichen Könige aus der Familie des B attu s, um 500, eine repu- blikanische Verfassung angenommen hatten. Vis auf die Zeiten der römischen Kaiser bestand der Flor der Stadt, die selbst Karthago überlebte, und über der Asche dersel- den zu einem Staate heranwuchs. Hist. Cyrenes von Phrige. Hafn. Herod. Ii. 161. Iv. i45 seq. igg; Justin 13. 7. Diod. Sic. 14. Strabo Xvii. Anmerk. B a ttus — Fürst/ Nom.appellat., die Herr- schaft der Battiaden, an 200 I. unter acht Königen bis auf Areeliaus Iv. um 500 öderen, seitdem ariftokrat. Verfassung bis 320, wo Cyrenaica ein Theil des Reiches der Lagiden — 97 a. Chr. — wurde/ von da ab römische Pro- vinz, Geburtsort des A rt stipp uö, Stifters der kyrenäischen Schule, 400, des Grammatikers Kallimachus, 270, und des Geographen Eratosthenes/220, beide in Alexandrien. §. 204 So hatten sich denn nach dem Umsturz von Troja und der dorischen Völkerwanderung die Griechen über drei Meere und drei Erdtheile in der Hauptrich- tung von Osten nach Westen weiter verbreitet! Ihre nördlichsten Pflanzstadte reichten bis zu den Mündungen des Don und Dnieper— Tanaiö und Borysthenes— ihre südlichsten bis zu den Syrten von Afrika; ostwärts berührten sie den Fuß des Kaukasus und westwärts die Gestade Jberiens. Von der Westküste von Vorder-Asten lief um das ganze Littorale des Pontus-Euxinus ein Kranz blühender Emporien bis zum Hellespont herab, sich fast wieder anknüpfend an den Stamm des Mutterlandes; und von Unter-Italien, mit Recht Magna Graecia genannt, setzte sich eine neue Kette an, die in einzelnen zusammenhan- genden Gliedern über Sizilien und Sardinien durch das Mittelmeer bis nach Spanien hinablief. Und fast alle diese Städte, deren Zahl in die Hunderte lauft, waren oder wurden Handelsstädte, entweder sogleich in ihrer Anlage — wie die Töchter schon vorhandener Pflanzstadte — zu diesem Zwecke gestiftet, oder durch ihre Lage und Ver- hältnisse zum Mutterlande und andern Landern dazu ge- nöthigt. Denn gerade diese physisch-geographische Lage derselben, innerhalb der gemäßigten Zone, in der Nahe reicher Produktenlander oder civilisirter Handels - Nationen, auf Küsten und Inseln, wo ein sonniger Himmel, ein üppiger Boden, das anspülende Meer zur dankbaren Ar- beit und Thätigkeit einlud, war es, welche, verbunden
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