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1. Geschichte der neueren Zeit - S. 120

1868 - Mainz : Kunze
120 Erste Periode der neueren Geschichte. einfachen Bauersleuten, deren Liebe und Menschenfreundlichkeit sie alles erlebte Ungemach vergessen ließ. Da ward plötzlich die Bäuerin todt- krank. Nachdem sie noch von Metta die Zusage erhalten hatte, sie werde sich nach ihrem Tode ihrer Kinder treulich annehmen, verschied sie. Metta hielt ihr Versprechen gewissenhaft und beschäftigte sich lediglich mit dem Wohle ihrer Pflegekinder. Dabei besorgte sie das ihr an- vertraute Hanswesen so vortrefflich, daß sie der dankbare Bauersmann (er hieß Saalmann) zur Frau nahm. Dies ärgerte viele Frauen im Dorfe, welche nicht wußten, wer das fremde, zurückgezogene Mädchen war. Da sich Saalmanns Verhältnisse immer besser gestalteten, so verbreiteten sich bald über Metta zweideutige Gerüchte, sie stehe mit Geistern im engen Bunde. Zufällig erkrankte damals ein Kind im Dorfe; der Vater beschuldigte eine Bäuerin der Hexerei an seinem Kind, und diese bekannte auf der Folter, daß sie und Metta Hexen seien. Trotz allen Betheuerungen Saalmanns und Metta's ward die arme, unschuldige Frau gefoltert, und als der Henker an ihrer linken Schulter eine Narbe entdeckte, was damals für ein Zeichen galt, wo- mit der Teufel seine Genossinnen zeichne, war au eine Rettung nicht mehr zu denken. Metta ward verurtheilt lebendig verbrannt zu wer- den; aber noch ehe der Unglückstag anbrach, war sie den Folgen der erlittenen Martern erlegen. Ihr Leichnam wurde unter dem Galgen eingescharrt. Solches geschah in Deutschland noch 1667. Dis Lage der Werfen wir schließlich noch einen Blick auf die geselligen Ver- Allgemeinen. hältnisse jener Zeit, so fällt uns ein großer Unterschied zwischen den im Norden und Süden von Europa herrschenden Sitten auf. In Spanien, Portugal und Italien beobachteten die Frauen noch immer die strenge Abgeschlossenheit und Zurückgezogenheit, welche wir schon früher kennen lernten (Ii. S. 237). Es war viel, wenn sie sich ein- mal im Jahre an einem allgemeinen Festtage öffentlich zeigten. Edel- frauen hatten das Recht, bei besonderen Festlichkeiten sich am Fenster oder auf dem Balkon zu zeigen, das Theater zu besuchen oder spazieren zu fahren; aber stets erschienen sie ohne die Männer. Bei großen Hoffesten, Bällen und prachtvollen Gastmählern erschienen sie in Be- gleitung derselben und wurden von ihnen auch bedient. Größere Frei- heiten genossen die Frauen in Deutschland und England. Bei den Gastmählern erschienen Frauen und Töchter, obwohl solche Gelage höchst nachtheilig auf die Sittlichkeit einwirken mußten. Denn bei Mahl- und Hochzeiten ward eine solche Unmasse von Speisen und Getränken aufgetischt, daß man ganze Tage und Nächte saß, und Alles aus gegenseitiges Zutrinken und Berauschen hinauslief. Betrunken und
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