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1. Geschichte der neueren Zeit - S. 173

1868 - Mainz : Kunze
Vom westfäl. Frieden bis zur ersten fran zösischen Revolution. eigenen besonderen und des Landes Vortheil und ihr diesen sowohl als jenen in allen Dingen vor Augen haben müsset; ja des Landes Vor- theil muß den Vorzug vor Unserm eigenen besonderen haben, wenn sich Beide nicht mit einander vertragen". Ebenso bedeutungsvoll waren zwei Erlasse, welche die Aufhebung der Folter bei Criminalunter- suchungen und die weiteste Uebung religiöser Duldung geboten. „In nieinen Landen soll Jeder nach seiner Fa^on selig werden." Im gleichen Jahre als Friedrich den Thron bestieg, starb Kaiser Karl Vi. (1711—1740). Er war der letzte männliche Sproß des fot^efrieg Habsburgischen Hauses und hatte für seine Tochter, die schöne und t'40-1748- geistreiche Maria Theresia, einen Erbvertrag, gewöhnlich die pragma- tische Sanction genannt, bei allen Fürsten Europas feierlichst aner- kennen lassen, wonach sie alle seine Länder erblich erhalten solle. Demungeachtet erhoben nun nach Karls Tod der Kurfürst Karl Albert von Baiern und der König August M. von Polen als niännliche Ver- wandte und Sprößlinge des habsbnrgischen Hauses Anspruch auf Oestreich; Frankreich und Spanien standen ihnen bei, und so entstand der östreichische Erbfolgekrieg (1740—1748), welcher im Frieden von Aachen mit der Anerkennung der pragmatischen Sanction zum Ab- schluß kam. Friedrich benutzte die Bedrängniß der jungen Kaiserin und bot Friedrich -Y r » ~ y . • ryy r.ry verlangt und >hr jemen Schutz und Schirm an, wenn ste rhm die schlesischen Für- erc6ert stenthnmer Iägerndorf, Liegnitz, Brieg und Wohlan abtreten wolle, Schlesien, ans die er gerechte Ansprüche habe*). Maria Theresia erklärte sich nicht geneigt, auf Friedrichs Forderung einzugehen, und die Herren Minister zu Wien bemerkten spottend, einem Fürsten, dessen Amt als Reichs-Erzkämmerer es sei, dem Kaiser das Waschbecken vorzuhalten, komme es nicht zu, der Tochter des Kaisers Gesetze vorzuschreiben. Auf diese Antwort ruckte Friedrich in Schlesien ein und eroberte es ohne große Mühe. Nur die Festungen Glogau, Neisse und Brieg leisteten tapferen Widerstand. Erst im folgenden Jahre (1741) er- schien das östreichische Heer unter Neipperg, konnte aber Glogau nicht *) Sie gründeten sich ans einen Erbvertrag des Fürsten Friedrich von Liegnitz mit Joachim von Brandenburg. Zwar hatte Kaiser Ferdinand Ii. den Markgrafen von Brandenburg-Jägerndorf im dreißigjährigen Kriege wegen seines Bundes mit den aufrührerischen Böhmen geächtet und ihm sein Fürstenthum entrissen; allein wenn auch die Reichsacht mit Recht ver- hängt worden war, so durfte nach Friedrichs Anschauung das Land den Verwandten doch nicht genommen werden.
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