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1. Geschichte der neueren Zeit - S. 280

1868 - Mainz : Kunze
280 Dritte Periode der neueren Geschichte. mit großer Stimmenmehrheit zurückgewiesen, dagegen eine deutsche Nationalversammlung von 605 Mitgliedern einberufen. Bis zur ersten Ter Fünfzi- Sitzung dieses deutschen Parlaments vertrat ein Ausschuß von 50 Mit- ger Ausschuß, gliedern die Rechte der deutschen Nation am Bundestage; er schlug auch die Schilderhebung der republikanischen Partei in Baden nieder. Das deutsche In der Mitte des Monats Mai 1848 trat das deutsche Parlament Parlament {n der Paulskirche zu Frankfurt am Main unter dem Vorsitze des tagt unter , , ' ^ dem Vorsitze Freiherrn Heinrich von Gagern zusammen, welcher mit einem kühnen ^a"er^u°d dw Bildung einer provisorischen Centralgewalt durchsetzte. Der wählt den Erzherzog Johann von Oestreich ward am 29. Juni zum Reichsver- Erzherzog Weser erwählt und hielt am 12. Juli seinen feierlichen Einzug in jurn , _ Reichs- dle alte Krönungsstadt. Der Bundestag löste sich auf, und der Reichs- Verweser Verweser mit einem verantwortlichen Ministerium trat an seine Stelle. Das Parlament berieth zunächst die Grundrechte des deutschen Volkes treu und gründlich und ging von der Voraussetzung aus, daß die Fürsten die berathene Verfassung der Paulskirche ohne weiteres hinnehmen müßten. Allein bald zeigte es sich, daß die Zwistigkeiten, welche im Parlamente und im Volke herrschten, nur dazu dienten, das Ansehen der Versammlung zu mindern und die Macht der Fürsten aufs neue zu kräftigen. Zuerst brach Preußen mit dem Parlamente durch den Vertrag zu Malmö, welchen es ohne dessen Genehmigung Der Streit mit Dänemark abgeschlossen hatte. Die Herzogthümer Schleswig und H^lsteins'mtt von denen das letztere dem deutschen Bunde angehörte, waren Dänemark, nämlich durch den gemeinsamen Herrscher aus dem Hause Oldenburg mit Dänemark vereinigt gewesen, hatten aber eine abgesonderte deutsche Verwaltung gehabt. Da König Christian Viii., welcher nur einen kinderlosen Sohn Friedrich Vii. hatte, voraussah, daß nach dessen Ableben der Thron an die nächsten weiblichen Verwandten fallen werde, während in den Herzogthümcrn nur die männliche Seitenlinie der Herzöge von Augustenburg successionsfähig war, so erklärte er in dem berühmten offenen Briefe, daß die in Dänemark gültige Erbfolge künftig auch in Schleswig und Holstein gelten solle (1846). Der deutsche Bund und die schleswig-holsteinische Bevölkerung protestirten gegen die Verletzung alter verbriefter Rechte. Friedrich Vii., welcher seinem Vater in der Regierung folgte (1848), antwortete mit einer Gesammt- verfassung für ganz Dänemark, Schleswig-Holstein verlangte eine ge- meinsame Verfassung für sich. Es brach eine Revolution aus, welche zwar durch die Uebermacht der Dänen bei Bau und Flensburg nieder- geworfen wurde, aber die Folge hatte, daß das deutsche Parlament sich der Herzogthümer annahm. Die deutsche Centralgewalt in Frankfurt
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