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1. Geschichte des Mittelalters - S. 11

1867 - Mainz : Kunze
Aus der deutschen Vorzeit. 11 von der Jungfrau selten vor dem 20. Lebensjahre eingegangen. Die Tochter erhielt keine Mitgift; der Bräutigam mußte vielmehr die Braut den Eltern förmlich abkaufen und auch der Braut ein aufgezäumtes Roß, einen Schild und Speer schenken. Diese Gabe hatte bei den Germanen eine tiefe Bedeutung und erinnerte die Frau, da sie dem Herrn in den Krieg folgte, an ihre Pflicht, daß sie im Krieg und Frieden, im Glück und Unglück die treue Gefährtin des Mannes bleiben und mit ihm leben und sterben müsse. Sie empfing an ihrem Ehren- tage, was sie unversehrt und würdig ihren Kindern übergeben, und was ihre Schwiegertochter einst wieder empfangen sollte, um es den Enkeln zu überliefern. Im Hause war die Frau die über das gesammte Hauswesen Ihre Beschäf- gebietende Herrin; ihr gehorchten Knechte und Mägde, ihr lag die t,suni,eu* Bestellung des Feldes, die Bereitung der Speisen, die Anfertigung der Kleider, die Erziehung der Kinder und die Pflege der Kranken ob. Insbesondere war der Hausmutter die Leitung, Wartung und Pflege der Jugend anvertraut, da man sie den Ammen und Mägden nicht überlassen wollte. Die ganze Erziehung war auf Abhärtung berechnet; Erziehung der Freigeborne und der Sklavensohn wurden gleich gehalten. Erst Kl 3u^nt- später trennte sich im Leben der Freie von dem Sklaven. Unter den Spielen der Jugend war insbesondere der Waffentanz beliebt, bei wel- chem sich die Jünglinge tanzend zwischen Lanzen und Schwertern ein- herbewegten. Der Lohn bei diesem gefährlichen Spiel war die Freude und Lust der Zuschauer. Hatte der Jüngling unter diesen und ähn- lichen Uebungen das bestimmte Alter erreicht und sich körperlich ent- wickelt und ausgebildet, so wurden ihm in feierlicher Versammlung die Zeichen des freien Mannes, Schild und Speer, überreicht; nun trat er in die Reihen des Heeres ein und durfte fortan als wahrhafter, freier Mann an allen öffentlichen Verhandlungen Theil nehmen und einen eignen Heerd gründen. Nach dem Tode des Vaters erbten die Söhne das väterliche Gut; die Töchter hatten keinen Antheil an demselben. Die freien Germanen trugen als äußeres Abzeichen ihrer Freiheit Auszeich- den Schmuck der Waffen; die Knechte wurden dieser Auszeichnung nicht Ger- für würdig erachtet. Nicht alle Stämme der alten Germanen hatten "°"en. Könige. Wo man sie einsetzte, wählte man die Besten und Tapfersten aus den edleren Geschlechtern. Die einmal -übertragene königliche Würde blieb in diesem Geschlechte erblich, doch so, daß der Nachfolger vom Volke immer aus demselben Geschlechte gewählt wurde. Die Macht der Könige war von der Entscheidung der Volksversammlung ab- hängig. Die alten Germanen zeichneten sich stets durch Treue und
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