1867 -
Mainz
: Kunze
- Autor: Stacke, Ludwig
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Höhere Töchterschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Mädchenschule
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Mädchen
Von der Begründung des päpstlichen Uebcrgewichtes ic.
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§. 27. Frankreich und England.
Die königliche Familie der Capetinger, welche Uber Frankreich
von 987 — 1328 regierte, hatte anfangs wenig Macht und Ansehen,
da die Herzöge und Grasen des Reichs ihr bis aus den königlichen
Titel gleichstanden. Es blieb darum den ersten Capetingern nichts übrig,
als die weltlichen und geistlichen Reichsfürsten in allen Rechten und
Besitzungen zu bestätigen. Freilich wurde dadurch die Verwirrung erst
recht bedeutend. Denn die übermüthigen Grafen und Barone, welche
sich durch die Erklärung des Königs in ihren wirklichen und ange-
maßten Rechten befestigt glaubten, betrugen sich seitdem als unum-
schränkte Herrn, befehdeten einander und benutzten ihr Uebergewicht
dazu, schwächerern Gutsbesitzern ihr Eigenthum zu entziehen und sich
anzueignen. So bildete sich das Faustrecht zu einem bedenklichen
Grade aus und unterdrückte den freien Mittelstand. Die Kreuzzüge
wurden für die Macht des französischen Adels besonders verderblich;
sie hoben, wie S. 121 erwähnt ist, das königliche Ansehen und för-
derten die Entwickelung des Bürger- und Bauernstandes.
Die Capetinger hatten seit Hugo Capet (987 — 996» die Sitte
beobachtet, noch bei ihren Lebzeiten ihre Nachfolger krönen zu lassen
und sie als Mitregenten anzuerkennen. Diese Regel wurde so lange
befolgt, bis die königliche Macht des eapetingischen Hauses fest genug
gegründet schien und der Adel das Erbrecht nicht mehr bestritt. Be-
sonders hob Ludwig Vi. (1108 —-1137» durch seine Klugheit die
königliche Macht. Da die Städte durch die Vermehrung des Handels
und der Gewerbe zu größerem Wohlstände gelangt waren, suchte der
räuberische Adel sie zu drücken und anszusaugen. Die Städte er-
strebten ihrerseits selbständige Gerichtsbarkeit und freie Gemeindever-
fassungen. Ludwig gab auf den Rath Suger's, des weisen Abts von
St. Denps, nicht nur auf seinen Gütern die Leibeigenen frei, sondern
ertheilte auch den Städten seines unmittelbaren Gebietes für Geld
Freiheitsbriefe. Die Städte wählten nun ihre Räthe, einen Maire
und führten die Waffen unter eignen Anführern, um die Gewalt des
Adels abzuwehren und ihre Freiheiten zu behaupten. Auch die Großen
erkauften seitdem ihren Städten solche Rechte und Freiheiten, welche
dem Wunsche der Städte gemäß der König zu schützen bereit war.
Eine Folge dieser Gemeindeeinrichtungen war, daß Handel und Gewerbe
aufblühten, der Bürgerstand sich ausbildete und das Ansehen des
Königs wuchs, die Macht des Adels sank. Ludwig Vii. (1137—1180)
folgte seinem Vater im 18. Jahre. Er war bereits mit Eleonore, der
Die
Capetinger
vermögen den
Uebermuth
des Adels
nicht zu
zügeln.
Ludwig Vi.
1108 -1137
hebt das
königliche
Ansehen,
indem er die
Städte be-
günstigt und
schützt
Ludwig Vii.
scheidet sich