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1. Geschichte des Mittelalters - S. 141

1867 - Mainz : Kunze
Von der Begründung des päpstlichen Uebcrgewichtes ic. 141 §. 27. Frankreich und England. Die königliche Familie der Capetinger, welche Uber Frankreich von 987 — 1328 regierte, hatte anfangs wenig Macht und Ansehen, da die Herzöge und Grasen des Reichs ihr bis aus den königlichen Titel gleichstanden. Es blieb darum den ersten Capetingern nichts übrig, als die weltlichen und geistlichen Reichsfürsten in allen Rechten und Besitzungen zu bestätigen. Freilich wurde dadurch die Verwirrung erst recht bedeutend. Denn die übermüthigen Grafen und Barone, welche sich durch die Erklärung des Königs in ihren wirklichen und ange- maßten Rechten befestigt glaubten, betrugen sich seitdem als unum- schränkte Herrn, befehdeten einander und benutzten ihr Uebergewicht dazu, schwächerern Gutsbesitzern ihr Eigenthum zu entziehen und sich anzueignen. So bildete sich das Faustrecht zu einem bedenklichen Grade aus und unterdrückte den freien Mittelstand. Die Kreuzzüge wurden für die Macht des französischen Adels besonders verderblich; sie hoben, wie S. 121 erwähnt ist, das königliche Ansehen und för- derten die Entwickelung des Bürger- und Bauernstandes. Die Capetinger hatten seit Hugo Capet (987 — 996» die Sitte beobachtet, noch bei ihren Lebzeiten ihre Nachfolger krönen zu lassen und sie als Mitregenten anzuerkennen. Diese Regel wurde so lange befolgt, bis die königliche Macht des eapetingischen Hauses fest genug gegründet schien und der Adel das Erbrecht nicht mehr bestritt. Be- sonders hob Ludwig Vi. (1108 —-1137» durch seine Klugheit die königliche Macht. Da die Städte durch die Vermehrung des Handels und der Gewerbe zu größerem Wohlstände gelangt waren, suchte der räuberische Adel sie zu drücken und anszusaugen. Die Städte er- strebten ihrerseits selbständige Gerichtsbarkeit und freie Gemeindever- fassungen. Ludwig gab auf den Rath Suger's, des weisen Abts von St. Denps, nicht nur auf seinen Gütern die Leibeigenen frei, sondern ertheilte auch den Städten seines unmittelbaren Gebietes für Geld Freiheitsbriefe. Die Städte wählten nun ihre Räthe, einen Maire und führten die Waffen unter eignen Anführern, um die Gewalt des Adels abzuwehren und ihre Freiheiten zu behaupten. Auch die Großen erkauften seitdem ihren Städten solche Rechte und Freiheiten, welche dem Wunsche der Städte gemäß der König zu schützen bereit war. Eine Folge dieser Gemeindeeinrichtungen war, daß Handel und Gewerbe aufblühten, der Bürgerstand sich ausbildete und das Ansehen des Königs wuchs, die Macht des Adels sank. Ludwig Vii. (1137—1180) folgte seinem Vater im 18. Jahre. Er war bereits mit Eleonore, der Die Capetinger vermögen den Uebermuth des Adels nicht zu zügeln. Ludwig Vi. 1108 -1137 hebt das königliche Ansehen, indem er die Städte be- günstigt und schützt Ludwig Vii. scheidet sich
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