1867 -
Mainz
: Kunze
- Autor: Stacke, Ludwig
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Höhere Töchterschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Mädchenschule
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Mädchen
224
Vierte Periode des Mittelalters.
Da« Ge-
richtswesen
im Mittel-
10.000 Thlr., auf den Fußgänger die Hälfte, auf einen" Hauptmann
30.000 Thlr. Almagro holte inzwischen Verstärkungen, da Pizarros
Willkür und Grausamkeit die unglücklichen Landesbewohner zur äußersten
Nothwehr trieb. Allein bald entzweite er selbst sich mit Pizarro und
bekriegte denselben mit entschiedenem Glücke. Sobald sich aber Pizarro
wieder erholt hatte, besiegte er seinen Gegner (1538), nahm ihn ge-
fangen und ließ ihn hinrichten. Diese That rächte später der junge
Almagro und erniordete den Franz Pizarro. Der neu ernannte Statt-
halter Vaca de Castro nahm aber 1542 den widerstrebenden Almagro
gefangen und ließ ihn enthaupten. Jetzt entstanden in Peru, Chile,
Quito allmählich Niederlassungen, welche dem spanischen Mutterlande
Jahrhunderte laug eine unerschöpfliche Goldgrube waren.
Die Eickdeckung Amerikas ist für Europa von den wichtigsten
Folgen gewesen. Unermeßliche Schätze wanderten aus der neuen Welt
nach der alten. Durch die neuen Colonien wurde der bisherige Land-
handel in einen Seehandel verwandelt und dessen Hauptthätigkeit vom
Mittelmeer weg nach der europäischen Westküste verlegt. Viele ameri-
kanische Produkte, welche wir jetzt ungern vermissen würden, z. B.
Kartoffeln, Tabak, Mais, Chinarinde, Cochenille, Chokolade rc. wurden
heimisch in Europa und andere (Zucker und Kaffee) aus Ostindien
nach Amerika verpflanzt, welches jetzt unsern Bedarf allein zu liefern
vermag. Spanien, Portugal, England und Holland waren es vor-
zugsweise, welche in der neuen Welt Colonien anlegten und dadurch
Veranlassung gaben, daß seitdem Millionen in die neue Welt über-
siedelten.
§. 40. Mittelalterliche Einrichtungen und Zustände.
Das Mönchwesen und das Ritterthum siud Erscheinungen, welche dem
Mittelalter eigenthümlich siud und schon oben ausführliche Schilderung
gefunden haben. Wir müssen hier noch einige beifügen und näher be-
trachten :
1) Das Gerichtswesen. Es war anfangs durch Gebrauch und
Herkommen bestimmt, bis allmählich geschriebene Satzungen eingeführt
wurden. Diese enthielten nur Verbote und Strafen. Jedes Vergehen,
selbst der Mord, konnte in frühester Zeit durch Geld gesühnt werden.
Bei den Sachsen stand auf Pferdediebstahl der Tod. Bei den Ale-
mannen bestrafte man den Mord einer Frau doppelt so hart, als den
eines Mannes. Bei den Friesen wurde ein Tempelräuber mit abge-
schnittenen Ohren zur Ebbezeit an den Meeresstrand gelegt, damit ihn