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1. Geschichte des deutschen Volkes - S. 442

1905 - Berlin : Vahlen
442 Der Wiener Kongre. 698700. Knigreiche der Niederlande auch noch das ehemalige Erzstift Lttich zu-gewendet wurde, das noch bis 1794 Reichsland gewesen war. Auch das Groherzogtum Luxemburg ward an diesen auerdeutschen Staat geknpft. 699. Die brigen Vernderungen waren unbedeutend. Die freien Städte wurden bis auf vier, Hamburg, Lbeck, Bremen und Frank-furt a. M., nicht wiederhergestellt, ebenso nicht die reichsunmittelbaren kleineren frstlichen, grflichen und ritterschaftlichen Gebiete. Es blieben im ganzen 39 deutsche Staaten, von denen freilich zwei, die beiden Gromchte Osterreich und Preußen, da sie auch auerdeutsche Ln-der mit umfaten, sich ihre europische Stellung ausdrcklich vorbehielten, und drei, Hannover, Luxemburg und Holstein, gar nur Nebenlnder der frem-den Kronen England, Holland und Dnemark waren. Die Volksstimme ver-langte Herstellung einer deutschen Reichsverfassung, die stark sei zu Schutz und Trutz, und Preußen, dessen Interessen eins waren mit den deutschen, suchte mit Ernst eine Form zu finden, die den gerechten Forderungen des Volks, das sich eben seine Freiheit heldenmtig erkmpft hatte, gengte. Aber wenn auch die kleinsten Staaten, schutzbedrftig wie sie waren, der preuischen Vorlage meist zustimmten: sterreich und die Mittelstaaten waren mit einer straffen Reichsgewalt und einem starken Reichsregimente wenig einverstanden. Die Mittelstaaten wollten vor allem die schne Souvernitt der Rhein-bundzeit nicht wieder verlieren, und sterreich wollte wohl seinen Einflu in Deutschland wahren, aber keine Opfer fr Deutschlands Wohl bringen, am wenigsten sich einer andern Macht unterordnen. Metternich hatte eine Zeitlang wirklich daran gedacht, jede Einigung der deutschen Staaten als unntz abzuweisen, Kaiser Franz aber war anderer Meinung, und so fand denn auch Metternich, da in der Mitte des Kontinents keine Leere, viel-mehr eine Flle sein msse". Dank seiner diplomatischen berlegenheit und der krftigen Untersttzung der Mittelstaaten wurde anstatt des preuischen Entwurfs ein sterreichischer durchgesetzt, der einen vlkerrechtlichen Bund unabhngiger und gleichberechtigter Herrscher unter sterreichs Vorsitz schuf. Der Deutsche Bund, der so an die Stelle des ehemaligen Reichs trat, umfate auer den beiden Gromchten sterreich und Preußen 4 Knigreiche, 1 Kurfrstentum, 7 Groherzogtmer, 10 Herzogtmer, 10 Frstentmer, 1 Landgrafschaft und 4 freie Städte. Alle verbundenen Staaten waren souvern. Nur selbstndige Kriegsfhrung und Schlieung von Bndnissen gegen die Interessen des Deutschen Bundes und seiner Glieder sollten untersagt sein, innere Streitigkeiten der Bundesstaaten von einem Austrags- (Austrgal-) Gericht geschlichtet werden. Landstndische Verfassungen in allen Staaten, Freizgigkeit der Untertanen, Gleichberechti-gung der Bekenntnisse waren in besonderen Artikeln der Wiener Bundes-akte ( 696) in Aussicht gestellt. 700. Wenn schon die Mehrzahl der deutschen Regierungen mit dem geschaffenen Bunde unzufrieden war, so konnte das deutsche Volk die Bundesakte erst recht nicht als die Grundlage des neuen Zustands, den es fr Deutschland herbeigesehnt hatte, ansehen. Selbst hinter dem alten Reiche blieb der Deutsche Bund weit zurck. Ein Bundesgericht, eine oberste Kriegsleitung, eine gemeinsame Vertretung beim Auslande, einheit-liche Mae, Gewichte und Mnzen blieben den deutschen Staaten versagt. Der Trost, da der Bundestag die Verfassung ausbauen werde, sah bei der Gestaltung dieser Bundesversammlung, von der wir noch unten reden werden, fast wie Hohn aus. Wahrlich, die vaterlandsliebenden Männer
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