1. Bd. 2
- S. 168
1785 -
Leipzig
: Crusius
- Autor: Basedow, Johann Bernhard
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Realienbuecher vor 1871
468 Iv. 22. Verschiedenheit der Menschen
und an seine Gesetze bey dem Volke und dessen Nachkom-
men auszubreiten und wirksam zu erhalten. Er hat ver-
ordnet: i) Festtage, von den gewöhnlichen Geschäften
auszuruhen, und eines solchen Gottesdienstes wegen zü.
sammen zu kommen. 2) Den heiligenort, oder den Tem-
pel mit seinem Zubehör, wo jene Zusammenkünfte und
andre zum Gottesdienste gehörige Sachen geschehn soll-
ten. Dieser Tempel war anfangs tragbar, und ward
die Stiftshürte genannt. Erst einige Jahrhunderte
nachher, ward ein großer Tempel in der Stadt Je-
rusalem gebaut. 3) Ceremonien, oder heilig^ Ge-
brauche, den Zweck des Gottesdienstes zu befördern.
Zu denselben gehörten vornehmlich Opfer oder Gaben,
welche die Israeliten in gewissen Umstanden geben soll-
ten, theils zum Aufwands auf den Gottesdienst, theils
auf Altaren verbrannt zu werden. Diese Brandopfer
nahm man aus den vorgeschriebenen Thierarten. Sie
waren größrentheils Sündopfer, deren Verbrennung
auf eine sinnliche Weise anzeigen konnte, was Unrecht
und Sünde verdienen, was sie für Schaden anrich-
trn, und wie sie zernichtet werden müssen. 4) Die
zur Verwaltung des Gottesdienstes gehörigen Per-
sonen mit ihren Gebräuchen, Kleidern und Werkzeu-
gen. Die vornehmsten dieser Personen hießen Prie-
ster, ihr Oberhaupt aber der Hohepriester.
So ward, wie diese Nachricht lautet, die isra-
elitische oder jüdische Religion gestiftet. Die heiligen
Bücher der Juden erzählen ferner, Gott habe auch
nach Moses, um das Volk in der Religion zu erhal-
ten, oder, wenn es abgewichen war, zu derselben zu-
rückzuführcn,' von Zeit zu Zeit, einige mit der Gabe
der