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1. Bd. 1 - S. 28

1819 - Leipzig : Hinrichs
Lz Einleitung.- * emetti Lande öderen.'einer Stadt getrieben, so wird dies Han, de l s i- öder Fabriken l a n d, H a n d e N-' cöfct F abrikstadt. genannt, und liegr-diesc am Meere , sp Heißt sie Seestadt. - 4. Zu den allgemeinen Staatseinrichtungen gehören' endlich auch die R e g i e r u n g 6 so r m, dio' E i n k ü n ft z und kic K r i e g s v e r fa ssu n g. §. 5. Die Re.tz ierungsfor m istmön a rch i sch, wenn hie höchste Staatsgewalt in den Händen eines Einzigen ist, er heiße Kaiser, König, Großherzog, Herzog rc.,' Wenn der Äle/ ànt an keine Gesetze gebundcn ist, und nach, Willkü'hr über das Löben, die Freiheit und das Eigenthum seiner chsnterthanen vers fügt, so ist er Despot. Ün um sch rä Nk t wird der Regent genannt, der das ^stecht', Gesetze zu geben, unbedingt, bloß nach seinem eigenen Gutbefinden, ausübt. Bei der ein geschränkt Ir n S t a a r s v e r fa ssu n g wachen Reich $,t oder L a n d st a me' de, die aus den Hauptklassen eines Volks (§>. 3.) bestehen, und deren Versammlung Reichs/ oder Land kag. Parla me nt, Tagsatzung rc. genannt wird, über die Beobachtung der, Grundgesetze, und verhindern den Mißbrauch der höchsten Ge/ walt des Regenten. In England kann ein Parlamentsglied, rm 2i sten Jahre erwählt werden, und braucht /nur 42 Schill. Steuern zu bezahlen; in den Niederlanden erfordert das Grunds gesetz bei den Deputirten der zweiten Kammer der Generalstaateü das Alter von ?o Jahren , bringt aber das Vermögen gar'nicht in Anschlag; in Frankreich erfordert die Wahlfähigkeit das Alter von 4c> zurückgelegten Jahren, und die Zach'lüng von 1000 Fo. direkter Steuern. England hat demnach 5o,òoo, die Nieder/ Lande 6ooo und Frankreich etwas über 8ooo Wählbare. In einem Freistaat oder in einer Republik ist die Regierung in den Händen entweder der Vornehmsten oder des gesammten Volks; in jenem Falle ist der Freistaat aristokratisch, ist diesem demokratisch. Wenn in der Hauptstadt des Frei- staats der Sitz der Regierung über den ganzen Staat ist, so ist er einfach; zusammengesetzt wird er genannt, wenn cr aus mehrern Freistaaten besteht, deren jeder seine besondre unabhängige Regierung hat, und mit den andern nur zur, gemeinschaftlichen Sicherheit verbunden ist. §.6. Zu den zur Erhaltung der innern und äußern Sicher- heit nöthigen Geldsummen werden die Einkünfte benutzt, die in Naturprodukten und Geld bestehen. Die Einkünfte des Kö- nigs von Frankreich find bestimmt zu 25 Mill. Fr. für seine Person, ^ohne die 12 Mill. Fr. von den Krongütern; der Kaiser von Oestreich har für seine Person 12mill. Fl., der Kaiser von
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