Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Bd. 1 - S. 67

1819 - Leipzig : Hinrichs
6? Spanien. zen, gewöhnlich Präsident des königl. Finanzraths, der alle Einnahme^ das Rechnungswesen und die Justiz bei allen Ka/ meralangelegenheiten besorgt; unter ihm steht das Generale commissariat der Kreuzbulle, das Kommerz/, Bau/, Forst/, Münz/ und Bergwerkscottegium, das Postdirectonum und die Tabaksverwaltung; 5) der Minister für Gnaden / und Justiz/ fachen referirt beim König wegen Besetzung aller obrigkeitlichen Stellen ufid über kirchliche Angelegenheiten. Er steht im Zu/ sammenhang mit dem königl. obersten Rath von Casti/ tien, der in 5 Sale (Sah) getheilt ist, in dem isten und zum Theil in dem 2ten sich mit Regierungsangelegenheitcn, Besetzung der Justiz/ und Polizeistellen beschäftigt, und in den folgenden über Civil/, Cnminal- und Polizeigegenstande in höchster Instanz.. Urtheile fällt. Ein Ausschuß desselben, die Camara, bildet den geheimen Rath des Monarchen, und schlägt mit dem"minister der Gnadensachen dem König 3 Per/ sonen bei Besetzung aller Magistratsstellen vor. Dieses Gericht entscheidet in einziger Instanz über Streitigkeiten zwischen den Grandes. Ein 6ter Sal entscheidet über Justiz / und Polizei/ fachen für die Stadt und Provinz Madrid; man kann aber von ssinen Aussprüchen an die übrigen Kammern appelliren. — Für die Sicherheit des offnes Landes sorgt unter der Aufsicht des castilischen Raths die heil. Herman da d. Außer dem hohen Rath von Castilien sind Appellationshöfe: für Castilien die chancellcria de Valladolid, die eine Appellationsinstanz aus/ macht, aber in Streitigkeiten und Cnminalfallen der Hidalgos auch in erster Instanz erkennt; für Granada die chancellaria de Granada, die Appellationsinstanz vorr Granada und die erste Instanz der Hidalgos in Andalusien; für Aragon die Audiencia redt zu Zaragoza, für Catalonien die Audiencia real zu Bar/ celona; für Valencia die Audiencia real zu Valencia; für Majorca die Audiencia real zu Palma; für Asturien die Audientia real zu Oviedo; für Galizien die Audiencia real zu Coruña ; für Sevilla, Jaen und Cordova die Audiencia real zu Sevilla; für Navarra der Consejo real von Pamplona, der einzige Gerichtshof, von dem keine Berufung an den hohen Rath von Castilien Statt findet. In den baskischen Provinz zen waren bisher die Generalversammlungen der Stande die Appcllationsinstanz. ' Jeder dieser Gerichtshöfe hat einen Re/ genren, 8— 12 Räthe und Fiscale; in einigen übernimmt der Vicekönig oder Generalcapirain die Präsidentcnstelle. In den Bezirken und größeren Städten ist die erste obrigkeitliche Per/ son und die erste Instanz in bürgerlichen und peinlichen Rechts/ fachen der Corregidsr, dem unter dem Namen Regidores mch/ S 2
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer