1. Bd. 1
- S. 196
1819 -
Leipzig
: Hinrichs
- Autor: Stein, Christian Gottfried Daniel
- Auflagennummer (WdK): 4
- Sammlung: Geographieschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Gymnasium
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Gymnasium
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
- Geschlecht (WdK): Jungen
Europa
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eigene Kleidung, besonders den rothen Hut. Ihr großer Allf-
wand wird aus eigenem Vermögen, oder erhaltenen Praben-
den und andern Vortheilen, besonders der Protectionen der
Völker bestritten. Der Papst ernennt sie; aber die meisten
katholischen Mächte haben das Recht der Vorstellung. Aus
ihrer Mitte werden der Papst und seine vornehmsten Minister
gewählt. Aus ihnen besteht auch das vornehmste Collegium
der Staatsverwaltung, das Consistorium zu Rom. Es
ist dreifach: i) pufifioum, in dem bereits beschlossene Sachen
feierlich bekannt gemacht, neue Cardinäle ernennt werden rc.;
in ihm sind alle Cardinale, die Gesandten und vornehmsten
Prälaten zugegen; 2) semi-publicum, in dem über gewöhn-
liche Sachen berathschlagt wird, und in dem eine bestimmte
Zahl von Cardinalcn und Prälaten erscheint; 3) secretum,
welches über die geheimsten Angelegenheiten entscheidet, und zu
dem nur die Cardinäle gezogen werden, die des Papstes be-
sonderes Vertrauen besitzen.
Die einzelnen Regierungszwei^e verwalten C o ng re ga-
rio ne n, an deren Spitze ein Cardinal als Präsident steht,
oder doch Beisitzer ist. Sie verwalten entweder geistliche An-
gelegenheiten, namentlich: die Consistorialcongregation, die
Congrcgation der kirchlichen Immunität, der Inquisition, des
Index, des Concilii, der Bischöfe und Regularen, die Con-
grcgation über die Wahl der Bischöfe, über ihr Examen, über
die Klosterzucht, die Congregatio sacrorum rituum, die Cere-
monialcongregation, die Rcliquiencongreganon, die Congre-
gatio de propaganda fide und die Poenitentiaria , die Über
Gcwissenssachcn entscheidet; oder weltliche Angelegenheiten, als
die sacra consulta, ein Recurscollegium mit Gerichtsbarkeit
in peinlichen und bürgerlichen Rechtssachen; Buon governo,
das für die öffentliche Oekonomie der Städte und Gemeinden
sorgt; die Baronencongregation, die über die Schulden des
Adels entscheidet, der aus Fürsten und Herzogen, den Sena-
torialfamilicn, auf denen die rönriscbe Aristokratie bcruht- und
die im Senarsbuch im Capitol eingeschrieben stehen und dem
Provinzialadel besteht; dic Congregatio« del Monti, die für
den Staatscredit sorgt; die Veräußerungs-, Deschwerungs- und
Rechnungscongregation; die Vaucongregation der Pcterskirche;
die Gefängnißcongregation; dre Congregatio 8t. Ives. Die
päpstlichen Verordnungen, Bullen und Breven werden in der
Kanzlei ausgefertigt, von der die Dataria den wichtigsten Theil
ausmacht.
Die Gerichtsbarkeit wird auf dem Lande und in den Städ-
ten durch Gepichte, deren Richter Uditore heißen, verwaltet.