1. Bd. 1
- S. 234
1819 -
Leipzig
: Hinrichs
- Autor: Stein, Christian Gottfried Daniel
- Auflagennummer (WdK): 4
- Sammlung: Geographieschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Gymnasium
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Gymnasium
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
- Geschlecht (WdK): Jungen
Vorschlag der Gesetze ist einem Senat von 6 Personen,
nämlich i Präsidenten und 5 Räthen, anvertraut. Die Wahl
eines Präsidenten, der den Titel: „Sc. Hoheit" führt, hängt
vom König und Protektor ab; 1817 ist dazu der Baron E m a,
nucl Theotoki ernannt worden. Von den Rathen ernen,
nen Corfu 1, Cephalonien 1, Zante ,, S. Maura 1 und die
übrigen Inseln 1. Bei dieser Wahl albt der Lord Obercom,
missair seine Zustimmung oder Weigerung, der auch die durch
Mehrheit der Stimmen angenommenen Gesetze billigt, und in
die Einrichtungen und Verordnungen, die einen Bezug auf die
innern Functionen des Senats haben, einwilligt. Die gesetzt
gebende Versammlung besteht mit Einschluß des Präsidenten
aus 4o Mitgliedern. Der Generalstaatssecretair wählt den
Lord Obercommissair, und es kann dieser ein Ionier oder Eng-
länder seyn. Fremde Mächte dürfen nur Handelsagenten in
Len ionischen Inseln anstellen, und dazu nicht mehr, wie bis-
her gewöhnlich, Eingeborne wählen. — Jede Insel hat eine
Lokalregierung, an deren Spitze ein Regent im Namen des
Senats die ausübende Macht auf der Insel versieht. Auf
jeder Insel stellt der Lord Obercommissair einen Stellvertreter
seiner Person, einen Engländer oder Ionier auf. Kein Act
des Regenten einer Insel ist giltig, wenn nicht in dem Ver-
balproceß der Tag, die Unterschrift des Secrerans und ein
Cercificat oder Visiit des Stellvertreters des Lord Obercommis-
sairs steht, der auch jeden össentlichen Beamten von seiner
Function suspcndircn kann. Die gerichtliche Gewalt wild auf
jeder Insel dnrch 3 Tribunale versehen, ein Civil-, Criminal-
und Commerztribunal, über die noch ein Appcllacionsgericht
vorhanden ist. Für geringere Strcirhändei werden Friedens-
richter aufgestellt. Bei dem Sitz der Regierung ist ein oberster
Gerichtshof. Die Richter der 3 Tribunale werden vom Senat
erwählt und vom Lord Obercommissair bestätigt. Die Ernen-
nung und Bestimmung des Generalschatzmeisters hangt vom
Lord Obercommissair, und die Lokalschatzmeister auf der Insel
hängen vom Generalschatzmeifter ab. Zu Corfu ist ein Gcncral-
amt der Druckerei, die unmittelbar unter der Leitung des
Senats und Lord Obercommissairs und unter der Aufsicht des
Staatssecretairs steht. Nirgends kann eine Druckerei ohne
Bewilligung des Senats und ohne Gutheißen des Lord Ober-
commissairs errichtet werden. — Das Wapen der Republik
ist ein Löwe im weißen Felde, der in der einen Pranke ein
geschlossenes Evangelienbuch und in der andern einen Bund
von 7 Pfeilen mit dem darüber stehenden Kreuz halt; auf der
einen Seite dieses Wapens ist die christliche Iahrszahl i8oo.