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1. Bd. 1 - S. 234

1819 - Leipzig : Hinrichs
Vorschlag der Gesetze ist einem Senat von 6 Personen, nämlich i Präsidenten und 5 Räthen, anvertraut. Die Wahl eines Präsidenten, der den Titel: „Sc. Hoheit" führt, hängt vom König und Protektor ab; 1817 ist dazu der Baron E m a, nucl Theotoki ernannt worden. Von den Rathen ernen, nen Corfu 1, Cephalonien 1, Zante ,, S. Maura 1 und die übrigen Inseln 1. Bei dieser Wahl albt der Lord Obercom, missair seine Zustimmung oder Weigerung, der auch die durch Mehrheit der Stimmen angenommenen Gesetze billigt, und in die Einrichtungen und Verordnungen, die einen Bezug auf die innern Functionen des Senats haben, einwilligt. Die gesetzt gebende Versammlung besteht mit Einschluß des Präsidenten aus 4o Mitgliedern. Der Generalstaatssecretair wählt den Lord Obercommissair, und es kann dieser ein Ionier oder Eng- länder seyn. Fremde Mächte dürfen nur Handelsagenten in Len ionischen Inseln anstellen, und dazu nicht mehr, wie bis- her gewöhnlich, Eingeborne wählen. — Jede Insel hat eine Lokalregierung, an deren Spitze ein Regent im Namen des Senats die ausübende Macht auf der Insel versieht. Auf jeder Insel stellt der Lord Obercommissair einen Stellvertreter seiner Person, einen Engländer oder Ionier auf. Kein Act des Regenten einer Insel ist giltig, wenn nicht in dem Ver- balproceß der Tag, die Unterschrift des Secrerans und ein Cercificat oder Visiit des Stellvertreters des Lord Obercommis- sairs steht, der auch jeden össentlichen Beamten von seiner Function suspcndircn kann. Die gerichtliche Gewalt wild auf jeder Insel dnrch 3 Tribunale versehen, ein Civil-, Criminal- und Commerztribunal, über die noch ein Appcllacionsgericht vorhanden ist. Für geringere Strcirhändei werden Friedens- richter aufgestellt. Bei dem Sitz der Regierung ist ein oberster Gerichtshof. Die Richter der 3 Tribunale werden vom Senat erwählt und vom Lord Obercommissair bestätigt. Die Ernen- nung und Bestimmung des Generalschatzmeisters hangt vom Lord Obercommissair, und die Lokalschatzmeister auf der Insel hängen vom Generalschatzmeifter ab. Zu Corfu ist ein Gcncral- amt der Druckerei, die unmittelbar unter der Leitung des Senats und Lord Obercommissairs und unter der Aufsicht des Staatssecretairs steht. Nirgends kann eine Druckerei ohne Bewilligung des Senats und ohne Gutheißen des Lord Ober- commissairs errichtet werden. — Das Wapen der Republik ist ein Löwe im weißen Felde, der in der einen Pranke ein geschlossenes Evangelienbuch und in der andern einen Bund von 7 Pfeilen mit dem darüber stehenden Kreuz halt; auf der einen Seite dieses Wapens ist die christliche Iahrszahl i8oo.
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