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1. Lehrstufe 2 - S. 188

1863 - Leipzig : Teubner
J 88 zu Dänemark, ein großer Theil des nordwestl. Deutschlands zu Frankreich (an- fangs zu Holland); das übrige Deutschland wurde in den aus 32 souveränen Staaten bestehenden Rheinbund unter dem Protectorate Napoleons vereinigt. Einige Fürsten wurden ihrer Länder ganz beraubt (der Kurfürst v. Hessen, der Herzog von Braunschweig), viele derselben wie alle freien Städte verloren die Landeshoheit, wurden mediatisirt; zu Königen wurden die Kurfürsten von Baieru und von Würtemberg 1805, von Sachsen 1807, zu Großherzögen wurden der Kurerzkanzler mit dem Titel Fürst Primas, die Kurfürsten von Baden und Würzburg, wie der Landgraf von Hessen-Darmstadt, zu Herzögen mehrere Fürsten (Nassau), zu Fürsten mehrere Grafen (Graf vonl.-Schaum- burg-Bückeburg) erhoben und endlich das Königreich Westfalen und das Großherzogthum Berg neu geschaffen. Nach dem Sturze Napoleons wurde der jetzige Bund gestiftet. Die vertriebenen Fürsten erhielten ihre Länder und 4 Städte ihre Freiheit wieder. Das Königreich Westfalen und die Großherz. Frankfurt und Berg wurden aufgelöst. cc. Die deutschen Staaten: 2. Das Königreich Preußen. A. Die Grundmacht. I. Das Land. §. 331. a) Wa gerechte Gliederung. Preußen ist nicht abgerundet, sondern besteht aus 2 größern und mehreren kleineren von einander getrennten Theilen; der größere östl. liegt zwischen dem 50. und 55. Parallel, zwischen 27v2 und 4ov2° östl. Länge, an der Ost- see, zwischen der obern Weser und dem untern Njemen, in der russischen und norddeutschen Ebene und am Nordrande des mitteldeutschen Hochlandes; der kleinere westl. zwischen 49 und 55^0 nördl. Br., zwischen 23^ und 2?o östl. L., an beiden Ufern des Rheins von der Maas bis zur Weser, in der nieder- rheinischen Tiefebene, auf dem mitteldeutschen und westniederrhein. Hochlande; Hohenzollern an der obern Donau und dem obern Neckar. Größe 5103 Hü M., wovon 3389 zum deutschen Bunde gehören, 4227 auf den östl., 876 auf den westl. Haupttheil (einschließlich Hohenzollern 20 il^Meil.) kommen. §. 332. b) Hydrographie Preußens. 1) Flüsse, a) Gebiet der Ostsee §. 282: Njemen, Weichsel und Oder; d) Gebiet der Nordsee §. 283: Elbe, Weser, Ems und Nhein; e) Gebiet des schwarzen Meeres §. 286: Donau. In welchen Theilen des Staates strömen diese Flüsse? welche sind schiff- bar? Kanäle u. s. w. 2) Landseen im östl. Theile §. 288. a. a. 4. sehr zahlreich, aber klein; im westl. Theile: Laacher-Eee, Maare der Eifel. §. 333. c) Senkrechte Gliederung. Nur etwa Vg des Staates liegt im Hochlande. Im östl. Theile befin- den sich vom mitteldeutschen Berglande 8. 293. B. und zwar a) von den Sude- ten die nördl. Seite sämmtlicher Theile derselben (Niesenkoppe 5000 F., höchster Berg); d) von der mittlern Gruppe zwischen Elbe und Weser Theile des sächsischen, des thüringischen Berglandes und des Harzes. Im westl. Theile liegen l) §. 293. B. c. von der westl. Gruppe des mitteldeutschen Hoch-
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