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1. Bd. 2 - S. 702

1837 - Eisleben : Reichardt
702 Asien. prachtvoll eingerichtet sind, wie fürstliche Pallaste. In Nangasacki, einer Stadt von 70,000 Einwohner, sind 700 Theehäuser oder öffent- liche Hauser, deren Bewohnerinnen jedoch, nach einer gewissen Zeit die Aufnahme in die Gesellschaft rechtlicher Leute gestattet ist, und sie sollen, wie man sagt, exemplarische Gattinnen und Mütter werden. Ein Mann darf zwar den Gesetzen nach nur eine Frau nehmen; aber sie verbieten ihm nicht, neben derselben noch so viel Kebsweiber zu hal- ten, als es ihm beliebt und als d ernähren kann, doch übersteigt die Zahl derselben selten zwei. Die erste und rechtmäßige Gemahlin leidet darunter nicht immer, und häufig sieht man sie recht freundschaftlich mit den andern Weibern ihres Gatten leben, die sie wie Schwestern behandelt. Der Hausherr tragt übrigens Sorge, daß seiner Gattin von seinen Kebsweibern, über die sie eine entschiedene Obergewalt übt, und die ihr zu dienen verpflichtet sind, mit gebührender Unterwürfig- keit begegnet werde. Die Heirathen werden in den Tempeln mit vie- len Feierlichkeiten geschlossen. Bei der Bewerbung um ein Mädchen, so wie bei der Verlobung und Hochzeit finden viele sonderbare und zum Theil lächerliche Gebrauche Statt. Die Vornehmen zwar halten ihre Frauen in den innern Gemachern ihres Hauses verschlossen, wo nur die nächsten Verwandten Zutritt haben; doch bei den andern Stan- den haben die Frauen mehr Freiheit, dürfen ihre Verwandten und Freunde besuchen und sich in den Straßen und an öffentlichen Orten mit unverhülltem Gesichte zeigen. Überhaupt sind die Japaner bei Weitem nicht so eifersüchtig, wie andere Asiatische Völker, und die Japanesischen Frauen behaupten dieselbe Stellung in der bürgerlichem Gesellschaft wie die Europäischen; sie haben bei Festen' den Vorsitz und sind die Zierde des häuslichen Mahles. Die Kunst, die Samsie oder die Guitarre zu spielen, macht einen wesentlichen Theil der weiblichen Erziehung aus; ein Griff in ihre Saiten giebt das Zeichen, daß alle Förmlichkeit bei Seite zu setzen sey, und daß nun Thee, Sacki und gesellige Heiterkeit an die Reihe kommt. Der hervorstechende Charakterzug der gesellschaftlichen Ordnung in Japan ist die erbliche Natur aller Ämter, Gewerbe und aller Verhält- nisse des Lebens. Die Bevölkerung theilt sich nämlich in folgende 8 Klassen: Fürsten, Adel, Priester, Soldaten, Civilbeamten, Handelsleute, Handwerker und endlich Ackerbauer. Unter allen diesen Klassen befin- det sich nur ein Gewerbe, welches gleich den Parias (f. Band Ii. S. 436) in Ostindien das Brandmal der öffentlichen Verachtung tragt, und dies ist das der Gerber, mit denen aller Umgang verboten ist, und unter denen jedesmal ausschließlich die Scharfrichter ausgewählt werden. Die Fürsten oder D ñ m j o s der verschiedenen Provinzen von Japan waren in frühern Zeiten Souveräne in ihren Gebieten, heuti- ges Tages sind nur noch 4, welche als unabhängig betrachtet werden können. Alle andern sind Gouverneure, welche die ihnen anvertrauten Distrikte verwalten. Diese Fürsten haben so wie auch der Adel ihre
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