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1. Bd. 2 - S. 925

1837 - Eisleben : Reichardt
Inneres S üb (i srika. 9*25 Die Beschneidung ist allgemein eingeführt, jedoch ohne daß sich irgend eme Spur des Islam vorfände. Sie scheint ihnen indeß nicht sowohl als eine religiöse Handlung zu gelten, sondern vielmehr als eine uner- läßliche Feierlichkeit, durch welche die Knaben, wenn sie zu reifern Jahren kommen, Anspruch auf die Würde eines Mannes erhalten. Bei dieser Gelegenheit werden dann die Jünglinge mit weißer Farbe bemalt, auf eine phantastische Weise mit Palmblattern geschmückt und 3 Monate lang von dem übrigen Stamme abgesondert gehalten; dann führt man sie bei einer öffentlichen Versammlung unter die Männer und Krieger ein. Eine ähnliche Ceremonie findet mit den Mädchen Statt, sobald sie das jungfräuliche Alter erreicht haben. Noch merk- würdiger sind die Leichenbegängnisse ihrer Häuptlinge und der Umstand, daß alle Verstorbenen von niederm Range den Raubthieren überlassen bleiben. Die Häuptlinge und ihre Weiber werden gewöhnlich unter der Hecke begraben, welche die Viehhürde umschließt und man giebt ihnen ihren Schmuck nebst ihren Waffen mit ins Grab. Diese Be- grabnißplatze werden heilig gehalten, und von einer solchen Heerde wird dann auch kein einziges Stück mehr getödtet. Der Gebrauch, die Leichname der untern Klassen den Raubthieren vorzuwerfen, ist allerdings barbarisch und unnatürlich, und von Umstanden begleitet, welche das menschliche Gefühl empören. Er hat seinen Ursprung augenscheinlich von dem unter ihnen herrschenden veralteten Aberglau- den, daß die Nahe oder das Berühren eines Leichnams verunreinige. Sobald sie überzeugt zu fern glauben, der Kranke könne nicht wieder genesen, tragen sie ihn in einen nahen Wald oder in ein Gebüsch, um ihn dort allein sterben zu lassen, denn sie hegen einen unüber- windlichen Abscheu vor der Nahe oder der Berührung eines Todten und glauben, daß das Verscheiden eines Menschen in einer Hütte oder im Dorfe ihnen Unglück bringe. Deshalb eilen sie auch so sehr sich eines Sterbenden zu entledigen. Die Kleidung eines Todten wird für unrein gehalten und verbrannt; auch die Hütte, die er wahrend seines Lebens bewohnte, bleibt verschlossen. Niemand betritt sie mehr und sie wird das Haus des Todes genannt. Sogar die Baumaterialien wagt man nicht zu berühren und überlaßt der Zeit ihre Zerstörung. Nach der Bemerkung eines Missionars, der sich unter den Kaffern aufhielt, haben sehr viele Sitten und Gebrauche, welche von ihnen bei Sterbe- fallen, Geburten und Krankheiten beobachtet werden, eine überraschende Ähnlichkeit mit den Vorschriften des Mosaischen Gesetzes. Jeder z. B., der einen Leichnam berührt, ist 7 Tage lang unrein, und wird so lange vom Kraal ausgeschlossen, bis der Tode verwest ist. Nach dem Tode eines Häuptlings reinigt sich der ganze Stamm am dritten Tage in fließendem Wasser. Hat sich in einem Dorfe ein Sterbefall ereig- net, so fasten alle Einwohner und nehmen den ganzen Tag über nicht einmal einen Schluck Milch zu sich. Ein Mann, der sein Weib durch den Tod verloren hat. ist verbunden, mehrere Tage lang zu
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