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1. Leitfaden der deutschen Geschichte für den Schulgebrauch - S. 30

1895 - Leipzig : Voigtländer
30 drckten Hrigen auf dem Lande viele in benachbarte Städte entflohen. Zwar wurde die Aufnahme solcher Flchtlinge den Stdten wiederholt auf Betrieb der Grogrundbesitzer von den Knigen verboten, allein die Städte kehrten sich nicht an dieses Verbot. Hchstens im Laufe des ersten Jahres mochte ein Gutsbesitzer seinen entlaufenen Hrigen zurck-fordern; spter ward er nicht mehr herausgegeben. Allmhlich verschmolz die um den Palast oder die Burg angesiedelte Bevlkerung mit der ursprnglichen Bewohner-schast des Palastes oder der Burg; man fate beide unter dem gemeinsamen Namen Burgbewohner (burgenses) oder Brger zusammen. Der Herr der Stadt suchte diese dadurch zu heben, da er ihr gewisse Rechte, vor allem das Marktrecht, auch wohl das Zoll- und das Mnzrecht, entweder (wenn er der König war) selbst verlieh oder durch seine Frsprache verschaffte. Der Wohlstand seiner Stadt brachte ihm selbst Vorteil (z. B. hhere Abgaben) und nebenbei Ehre. Im Besitze solcher Rechte und mit Mauern Umgeben, galt nun ein Ort im vollen Sinne als eine Stadt. Die ltesten und zugleich wohlhabendsten unter den deut-schen Stdten waren die sogenannten Bischofsstdte (Kln, Mainz, Worms, Straburg, Regensburg). Sie stammten meist aus der rmischen oder der ersten frnkischen Zeit und waren an den groen Verkehrsstraen des Rheins und der Donau gelegen. Im Anschlu an kaiserliche Palste (Pfalzen") sind entstanden Aachen, Frankfurt a. M., Goslar, aus Herzogssitzen Lbeck, Mnchen, Braunschweig, Wien, aus den von Heinrich I. angelegten Burgen (Stdtegrnder") Merseburg, Quedlinburg, Meien u. a. Die allermeisten der greren Städte und selbst manche kleinere suchten mit der Zeit sich der Oberhoheit ihrer Herren zu entziehen, eigene Verwaltung und eigene Gerichts-barkeit zu erlangen. Gelang ihnen dies (im Guten oder mit Gewalt), so hieen sie freie oder Reichs st dte, denn sie standen dann nur unter dem obersten Herrn des Reiches, dem Kaiser. Nun mute aber auch die Brgerschaft einer solchen Stadt sich selbst schtzen. Darum bte sie sich in Fhrung der Waffen, nahm auch wohl fremdes Kriegsvolk in Sold. Zur regelmigen Pflege dieser Waffenbungen dienten die Schtzengilden und die Schtzenfeste. Letztere wurden teils in den einzelnen Stdten abgehalten, teils von Zeit zu Zeit von den greren und wohlhabenderen
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