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1. Die Blütezeit des römischen Reiches unter den großen Kaisern, Deutsche und preußische Geschichte bis 1740 - S. 113

1904 - Breslau : Hirt
Karl im Kampfe mit den Evangelischen in Deutschland. 113 Der Kaiser flchtete nach Innsbruck und bot ihm einen Waffenstillstand an, Moritz aber wollte davon nichts hren. Ich will", sagte er, den alten Fuchs in seiner Spelunke aufsuchen." Er strmte die Ehrenberger Klause und htte durch einen raschen Marsch auf Innsbruck den Kaiser gefangen nehmen knnen, aber eine Meuterei seiner Soldaten hielt ihn auf. In einer Snfte getragen, entkam der gichtbrchige Kaiser nach Krnten. Vergebens versuchte Karl, nachdem er Truppen gesammelt hatte, die Stadt Metz zu erobern. Er mute sich im Jahre 1554 dazu entschlieen, seinen Bruder Ferdinand damit zu beauftragen, einen Frieden mit den Evangelischen herbeizufhren, nachdem bereits in dem Passauer Vertrage 1552 die beiden gefangenen Fürsten Johann Friedrich und Philipp freigelassen und das Interim ausgehoben worden war. 117. Der Augsburger Religionsfriede. Moritz erlebte den Ab-schlu des Friedens nicht. Unter den mit ihm verbndeten Fürsten war der Markgraf Albrecht (Aicibiades) von Brandenburg-Kulmbach der wildeste und verwegenste. Dieser setzte nach dem Passauer Vertrage den Krieg aus eigene Faust sort. Moritz, mit einer Anzahl norddeutscher Fürsten verbndet, zog gegen ihn zu Felde und schlug ihn 1553 bei Sievershausen. Hier wurde er aber tdlich verwundet und starb. In dem Reichstagsabschied zu Augsburg wurde dann feierlich erklrt, ba niemand die Augsburgischen Religionsverwandten um ihrer Religion willen ver-folgen drfe, wie diese sich der Verfolgung der Anhnger der alten Kirche zu enthalten versprachen. Dieses Zugestndnis galt aber nicht dem einzelnen, sondern nur dem Landesherrn, die Untertanen muten sich vielmehr nach dessen Bekenntnis richten, oder mit andern Worten, der Fürst oder der Magistrat einer Stadt kann seine Untertanen dazu zwingen, sein Bekenntnis anzunehmen. Wollen sie sich nicht fgen, so steht es ihnen frei, auszuwandern. (Cujus regio, ejus religio.) Der Augsburger Religionsfriede erkannte zwar die Lutherischen als gleichbe-rechtigt an, er zog aber auch der Ausbreitung der Reformation bestimmte Schranken. Was an geistlichen Gebieten bisher verloren war, das blieb verloren, was aber noch nicht verloren war, suchte man zu erhalten. Wollte nmlich ein Erzbischos, Bischof usw. zur neuen Lehre bertreten, so sollte ihm das nur fr seine Person gestattet sein, dagegen durfte er seine Untertanen nicht dazu zwingen, sondern mute ohne weiteres sein Bistum verlassen. Diese wichtige Bestimmung hat bewirkt, da es in Deutschland niemals mehr Evangelische gegeben hat als im Jahre 1555. Bald nach dem Frieden trat der groe Gegner der Reformation vom Schauplatz ab. Mde von unaufhrlichen Kmpfen, von trben Gedanken oft heimgesucht, legte Karl V. die Regierung 1556 nieder und zog sich in das Kloster San Iuste zurck. Hier ist er 1558 gestorben. Pfeifer, Geschichtsunterricht. It. 8
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