1869 -
Hildburghausen
: Nonne
- Autor: ,
- Hrsg.: Spiess, Moritz, Berlet, Bruno
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten, Höhere Bürgerschule, Volksschule, Höhere Töchterschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten, Niedere Lehranstalten, Mädchenschule
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): koedukativ
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- Mittlere Geschichte.
und Gregor's Ix., welche die Idee eines sichtbaren, die ganze christliche
Welt umfassenden Gottesstaatö zu verwirklichen trachteten, traten die nicht
minder bedeutenden Kaiser F r i e d r i ch I. B a r b a r o s s a und F r i e d r i ch Ii.
auf, um ihren Thron über den päpstlichen Stuhl zu stellen. Aber die Päpste
siegten und mit dem zweiten Friedrich erlischt der Glanz der Kaiserkrone.
Bei dem Ringen mit Italien hatten die Hohenstaufen den Boden unter
den Füßen verloren, auf dem ihre Macht gegründet war, und hatten sie
Rechte eingebüßt, auf denen das Ansehen des deutschen Königthums beruhte.
Um sich nämlich gegen die nach der Krone lüsternen Welfen und die von
den Päpsten aufgestellten Könige behaupten zu können, hatten sie die klei-
Auflösung ncren Lehnsträgcr auf alle Weise begünstigen, die großen Herzogtümer
^r,°, _ auflösen oder schwächen H und außerdem ihre eigenen Familiengüter zer-
ttsiimer Mückeln müssen. Deutschland war daher in mehr als 1000 (ohne die Reichö-
ritterschaft in etwa 350) Lehen getheilt, deren Besitzer fast sämmtlich die
Landeshoheit (den Heerbann und die Gerichtsbarkeit, sowie die Nutzung
der Zölle, der Münze und Bergwerke) ausübten. Nur in einzelnen Theilen
Deutschlands hatten sich kleinere, dem Kaiser unmittelbar unterworfene Be-
zirke erhalten, welche durch kaiserliche Vögte verwaltet wurden. Aber auch
diese N e i ch s v o g t e i e n wurden zum größten Theile verpfändet oder ver-
kauft, und so beschränkten sich die kaiserlichen Rechte auf die Oberlehnshcrr-
schaft, die Gerichtsbarkeit über die Reichsfürsten, die Anführung des Reichs-
Germge Heeres und die Berufung der Reichstage. Die Kaiserwürde war auf diese
Nechte d. Weise nur noch dann von Bedeutung, wenn sie mit großem Landbesitz ver-
Kagers. mar, weshalb denn auch' seit dem Interregnum das Streben aller
Kaiser auf Erwerbung einer ansehnlichen Hausmacht hinging. 1
1. Aus Lothringen gingen hervor die Grafschaft Elsaß und das Herzogthum
Brabant; dann die reichsunmittelbaren Grafschaften Luremburg, Limburg, Gel-
dern, Flandern, Hennegau, Holland, Jülich, Kleve, Berg; die Erzbiölhümer
Trier und Köln, die Bisthümer Utrecht, Lüttich, Metz, Toul, Verdün und die
Reichsstädte Aachen und Köln. — Die niederländ. Gebiete kamen zu Anfang des
15.866. in Besitz der Herzoge von Burgund u. 1477 in den des Hauses Oesterreich.
2. Schwaben hörte mit den Hohenstaufen 1268 auf und zerfiel in eine Menge
reichsunmittelbarer Gebiete und Reichsstädte (Würtemberg, Baden, Hohenzol-
leru, Habsburg. — Augsburg, Ulm, Straßburg rc. rc.)
3. Bayern, feit 1070 unter den Welfen, kam 1180 an das Wittelsbach'sche Haus,
doch wurden Oesterreich, Tyrol, Steiermark, Kärnthen, das Erzstisl Salzburg
und die Reichsstadt Regensbnrg davon getrennt. — Oesterreich, mit dem 1200
Steiermark, Kärnthen und Krain verbunden war, kam 1250 an Ottokar von
Böhmen und 1278 an das Haus Habsburg, das 1363 auch Tyrol erwarb.
4. Franken hörte 1125 auf und fiel meist an die Pfalzgrafen bei Rhein; doch
entstanden daraus auch das Erzbisthum Mainz (wenigstens zum Theil), die
Biöthümer Speier, Worms, Fulda, Würzburg, Bamberg; die Grafschaften
Henneberg und Nassau; die Reichsstädte Frankfurt, Nürnberg rc. und später
die Fürstenthümer Ansbach und Baireuth.
5. Dqs alte Sachsen hörte 1180 auf. Brandenburg, Oldenburg, Braunschweig,
Lüneburg, Mecklenburg, Holstein, Anhalt und Pommern wurden rcichsunmit-
telbar; Westfalen fiel an Köln; Lübeck, Hamburg und Bremen wurden Reichs-
städte. Manches kam noch an die Erzbischöfe von Mainz, Magdeburg und
Bremen, und die Bischöfe von Osnabrück, Paderborn, Hildeshenn, Verden,
Münster und Minden, den Rest erhielt Bernhard von Anhalt als (neues)
Herzogthum Sachsen l Wittenberg); dieses fiel 1423 an die Markgrafen von
Meißen, welche schon seit 1247 die Landgrafschaft Thüringen besaßen.