Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Für einjährigen Unterricht in höheren Mittelklassen berechnet - S. 160

1869 - Hildburghausen : Nonne
160 Mittlere Geschichte. ebenfalls daselbst seine Bildung erhielt, brachte die noch jetzt bei uns üb- lichen arabischen Ziffern und die Noten mit. Die arabischen Schulen fan- den bald Nachahmung im übrigen Europa. Die medizinische Schule zu Salerno und die Rechtsschule zu Bologna waren Vorboten der Universi- täten, welche im 13. Jahrhundert zu Paris, Oxford, Salamanka, Neapel, Padua und Toulouse errichtet wurden. Kenntnisse brachten im Mittelalter nicht selten Gefahr, da das Volk Gefahr für noch sehr abergläubisch war. Wer von Mathematik, Astronomie und Natur- gelehrte". Wissenschaften einige Kenntnisse hatte, mußte aufsehen, nicht als Hexenmeister oder Zauberer verbrannt zu werden, da Vornehme und Geringe der An- sicht huldigten, solche Studien könnten nur mit Hülfe des Teufels gemacht werden. Lange wurden deshalb förmliche Hexeugerichte angeordnet, und Tausende fielen als Opfer dieses Aberglaubens. Die Mönche hatten indeß manches klassische Werk vom Untergang ge- rettet. Und als nach der Eroberung Konstantinopels (1453) ausgewan- derte Griechen zunächst in Italien und dann in den benachbarten Ländern das Studium der alten Sprachen wieder anregten, da öffneten die Klöster ihre Bibliotheken und zeigten, wie die Pa-treö neben den vaterländischen Schriften auch die Geisteswerke Roms und Griechenlands aufbewahrt hat- Gründung ten. Durch die inzwischen errichteten deutschen Universitäten, (Prag 1348, von Univer- Wien 1365, Heidelberg 1386, Köln 1388, Erfurt 1392, Würzburg 1402, sitäten. Leipzig 1409, Rostock 1419), erhielten die Wissenschaften einen hohen Schwung; ihre eigentliche Ausbreitung und Verallgemeinerung aber konnte erst durch die Erfindung der Buchdruckerkunst und des Linnenpapiers her- beigeführt werden. Y. Die Fthmgerichte. Ursprung der Fehmgerichte. Ihr Hauptort: Westfalen. Freigraf, Freischöppe. Frei- stuhl. Verbreitung der „Wissenden". Vorladung des Angeklagten; Findung und Voll- ziehung der Urtheils. Wohlthätiger Einfluß solcher Gerichte; spätere Entartung und Aufhebung derselben (im 16. Jahrhundert). - Die außerordentlichen Zustände des Mittelalters, wo der Kaiser den Papst, der Fürst den Kaiser, der Ritter den Bürger und wiederum der Einzelne eines Standes seine Genossen bekämpfte, machten besondere Ein- Ursprung richtungen nothwendig. Daher finden wir in jener Zeit, um die Uebel der Fehm- des Faustrechts nur einigermaßen zu mildern, durch ganz Deutschland geeichte, neben den eigentlichen Gerichten H sogenannte heimliche oder F e h m- gerichte. Diese Gerichte waren aus den alten Gaugerichten hervorge- gangen und zuerst in Westfalen entstanden. Der Vorsitzende hieß Frei- Freistuhl. graf, jeder Beisitzer Freischöppe, der Ort der Sitzung Fr ei stuhl. Der Hauptstuhl war zu Dortmund. Nur die Theilnehmer dieses Gerich- tes, die Schöppen, waren mit der Einrichtung und dem Verfahren desselben vertraut. Sie hießen darum Wissende und erkannten sich gn geheimen Zeichen und Losungen. Es soll der Wissenden in allen Städten und Pro- vinzen Deutschlands gegeben haben. Die Vorladung eines Angeklagten 0 Die Strafbestimmungen, welche auf Brauch und Herkommen beruhten, waren mit der Zeit aufgeschrieben worden. Aus ihnen stellte der sächsische Edelmann Ep ge von Nepgow zwischen 1215 und 1235 den Sachsenspiegel zusainmen; etwa 50 Jahre später entstand durch einen Unbekannten der Schwabeuspiegel.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer