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1. Die deutsche Geschichte - S. 115

1837 - Mannheim : Schwan [u.a.]
115 Schlei;, Lippe - Detmold , Lippe - Schaumburg und Wal- deck ; 4 freie Städte: Frankfurt, Lübeck, Bremen und Hamburg, (jetzt in allem 38). Alle die zu einem deutschen Bunde vereinigten Staaten enthalten 11,600 £X. M. mit über 34 Mill. Seelen. — Die beständige Bun- desversammlung , der Bundestag, nahm 1816 im No- vember seinen Sitz in der freien Stadt Frankfurt; und Deutschland genoß nun einer wohlthätigen Ruhe. Landständische Versastungen haben bereits die meisten deutschen Bundesstaaten erhalten. Hochherzig ging in Er- füllung dieser großen Nationalangelegenheit Max Joseph, König von Baiern, voran. Schon am 26. Mai 1818, seinem 62sten Geburtstage, beschenkte er sein Volk mit ei- ner Verfassung. Zunächst folgten die Regenten von Wür- ttemberg, Baden, Darmstadt, Weimar und Nassau. Im Preußischen sind seit 1823 Provinzialstände angeordnet wor- den, wie sie seit Jahrhunderten in den östreichischen Erb- staaten bestehen. Auch sind in mehreren Staaten des deutschen Bundes die lutherischen und reformirtcn Kirchen in Eine, unter dem Namen evangelisch - christliche Kirche vereinigt worden. Eine gleichförmige, allgemeine Gesetzgebung über die Presse, welche die Bundesakte verhieß, konnte jedoch noch nicht ins Leben treten. Es wurden vielmehr, der heftigen Be- wegung des Partheigeistes und andrer unglücklicher Um- stände wegen, durch Bundesbeschluß alle Zeitschriften und andere Schriften seit September 1819 der Censur unter- worfen. Deßohngeachtet bietet der Gang der deutschen Li- teratur in den letzten 12 Jahren eine reiche und erfreuliche Geistesentwicklung dar. Auch die Gewerbsthätigkeit und der Wohlstand Deutschlands, welches darin früher einigen andern Ländern nachstehen mußte, machten bedeutende Fortschritte. 100. Der heilige Bund 1815. Der Congreß zu Aachen 1816, zu Carlsbad 1819, zu Wien 1819 — 1820. Schon längst nährte jeder froinme Menschenfreund den Wunsch, daß unter gesitteten Völkern alle Kriege, alles Blutvergießen aufhören, daß sich die Regenten, nach den Grundsätzen des Christenthums, in Gerechtigkeit, Liebe und Frieden einander entgegen kommen, und sich allein der Be- glückung ihrer Völker widmen möchten. 8 .
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