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1. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 86

1916 - Leipzig : Ploetz
86 Alte Geschichte, Römer. Als neues patrizisches Amt wird die Prätur eingerichtet zur Leitung der Rechtspflege, die bisher den Konsuln oblag. Der Prätor, von 6 Liktoren begleitet, ist auch Stellvertreter der Konsuln, wenn sie von Rom abwesend sind. Später außer dem praetor urbanus ein praetor inter peregrinos (für die Aus- länder) eingesetzt. Ferner treten den plebejischen Ädilen zwei kurulische Ädilen zur Seite; sie üben gemeinsam mit ihnen die Markt- und Straßenpolizei und veranstalten die öffentlichen Festspiele, namentlich die ludi Romani alljährlich im September, (cura annonae, cura urbis, cura ludorum); in der Führung dieses Amtes wechseln Patrizier und Plebejer Jahr um Jahr ab. Nach und nach werden alle Ämter den Plebejern zu- gänglich, die Censur 351, die Prätur 337. Auch zu den Priester- kollegien der Pontifices und Augures erhalten die Plebejer Zutritt (300 lex Ogulnia). Der Not der armen Plebejer, die auch nach den Licinischen Gesetzen wiederkehrt, wird durch Ackerverteilungen und Grün- dung von Bürgerkolonien nach glücklich geführten Kriegen abgeholfen. Bereits 326 Aufhebung der Schuldknechtschaft durch die lex Poetelia. Im Jahre 287 secessio plebis auf den Janiculus. Durch die lex Hortensia werden die plebiscita (82) in den concilia plebis den populiscita in den Centuriat-Komitien gleichgestellt. Nach diesem Ausgleich entwickelt sich allmählich ein neuer Gegensatz zwischen dem Amtsadel (Optimales, Nobiles), der die Patrizier und reicheren Plebejer umfaßt, und dem Bürger- stande (Plebs im späteren Sinne). Doch kann sich der Amts- adel (ius imaginum) nicht so schroff wie der bisher geltende Geburtsadel gegen den Bürgerstand abschließen, sondern er- gänzt sich fortwährend durch Aufnahme neuer Mitglieder (homines novi). Durch Volkswahl gelangt der Bewerber (candidatus) zu den Ämtern, durch das Vertrauen der Censoren in den Senat. Reihenfolge der Ämter: Quästor, Ädil, Prätor, Konsul, Censor. Über das gesetzmäßige Alter s. S. 102. Der Senat leitet namentlich die auswärtige Politik und die Finanzverwaltung. Die oberste Entscheidung in der Gesetz- gebung und bei Kriminalprozessen steht nach wie vor bei den Komitien, und zwar sowohl bei den Centuriat- wie bei den Tribut-Komitien, welche alle Bürger, Patrizier und Plebejer, jedoch mit verschiedener Abstimmungsordnung, umfassen. Hin- sichtlich des Wahlrechts bleibt der Unterschied, daß die ma- gistratus maiores (Konsuln, Prätoren, Censoren) in den Cen- turiat-Komitien, die magistratus minores (Ädilen und Quä- storen) sowie die Volkstribunen in den Tribut-Komitien gewählt werden. Die Yolkstribunen erscheinen fortan nicht mehr in so scharfem Gegensatz zum Senat wie während des Ständekampfes.
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