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1916 -
Leipzig
: Ploetz
- Autor: Ploetz, Karl
- Auflagennummer (WdK): 18
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
284
Neuere Geschichte.
C. Geistliche Angelegenheiten.
1. Der Augsburger Religionsfriede wird bestätigt und
auf die Reformierten ausgedehnt (S. 253). 2. In betreff der
geistlichen Güter und der Religionsübung wird der 1. Januar
1624 (Annus normalis) als maßgebend festgesetzt.
Frankreich und Schweden garantieren den Frieden.
Ihre Truppen verlassen erst 1650 nach Abzahlung der Kriegs-
entschädigungen das deutsche Gebiet.
Folgen des Dreißigjährigen Krieges.
1. Die Machtstellung des Hauses Habsburg in Deutsch-
land ist endgültig (vgl. S. 252) vernichtet. (Vgl. S. 285.) Das
Deutsche Reich ist nach außen ohnmächtig, im Innern ge-
schwächt durch die Selbständigkeit der vielen kleinen Staaten.
Sinken der Städte, der Hansebund ist aufgelöst x). Deutschland
gleicht einer Wüste und kommt nur langsam wieder empor. 2. Der
Protestantismus hat (dank dem Eingreifen Gustav Adolfs) den
Kampf gegen den Katholizismus für alle Zeiten siegreich bestan-
den (s. S. 253). Die Religionsfreiheit ist für Deutschland und da-
durch auch für die ganze Welt gesichert. 3. Frankreich und
Schweden gelangen zu besonderem Ansehen im europäischen
Staatensystem.
Der brandenburgisch-preußische Staat beginnt sich zu
entfalten. Er übernimmt fortan in Deutschland den Schutz der
vom Kurfürsten von Sachsen preisgegebenen protestantischen
Sache und wird schließlich der Eckstein für das neue Deutsche
Reich.
B. Vom Westfälischen Frieden bis zur
Französischen Revolution. (1648—1789).
§ 1. Frankreich.
(Vgl. S. 254 ff.)
1643—1715. Ludwig Xiv., beim Tode seines Vaters
Ludwig Xiii. (S. 258) 5 Jahre alt, zunächst unter
Vormundschaft seiner Mutter Anna, Tochter Philipps Iii.
von Spanien; die Regierung leitet der Kardinal
Mazarin.
1648 — 1653. Unruhen der Fronde, veranlaßt durch den Wider-
stand des Pariser Parlaments gegen Mazarins Ver- 1
1) Doch bleiben die drei Seestädte Lübeck, klamburg,
Bremen durch ein 1630 geschlossenes Bündnis als Hansestädte
vereinigt.