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1916 -
Leipzig
: Ploetz
- Autor: Ploetz, Karl
- Auflagennummer (WdK): 18
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
Herstellung des Deutschen Reiches. 439
Versammlung zu ermöglichen, welche in Bordeaux zusammen-
treten und über Krieg und Frieden entscheiden soh.
Gambettas Widerstand gegen diese Übereinkunft wird
bald gebrochen; er legt sein Amt als Mitglied der Regierung
nieder (6. Febr.). Thiers (S. 395), von der Nationalversammlung
in Bordeaux an die Spitze der französischen Regierung gestellt,
führt die Unterhandlungen mit Graf Bismarck.
1871. Friedenspräliminarien zu Versailles: 1. Frank-
26. Febr. reich tritt an Deutschland ab: das Elsaß außer
Beifort, ferner Deutsch-Lothringen mit Metz
und Diedenhofen (Thionville), zusammen 14 500 qkm mit
1 V.y Mill. Einwohnern; 2. Frankreich zahlt in drei Jahren
5 Milliarden Franken Kriegsentschädigung; zur Sicherstellung
der Zahlung bleiben die östlichen Departements
besetzt.
1. März. Einzug von 30 000 Mann deutscher Truppen in
Paris und Besetzung eines Teils der Stadt.
Nachdem die Friedensbedingungen noch am selben Tage
von der französischen Nationalversammlung angenommen
worden sind, wird Paris am 2. März von den Deutschen geräumt.
Kaiser Wilhelm verläßt das Hauptquartier Versailles am
7. März und kehrt nach Berlin zurück.
Die Friedensbedingungen werden bestätigt und im ein-
zelnen näher bestimmt (Austausch eines französischen Bezirks
bei Beifort gegen einen deutschen in Lothringen)
in dem
10. Mai. Frieden zu Frankfurt a. M. Die drei großen Er-
gebnisse des blutigen Krieges sind: 1. Das Ende
der vorherrschenden Machtstellung Frankreichs. 2. Deutsch-
land gewinnt eine sichere Westgrenze. 3. Die seit langen Jahren
erstrebte Einigung Deutschlands ist verwirklicht.
14. April. Der nach Berlin berufene Reichstag genehmigt fast
einstimmig folgende Reichsverfassung: l. An der
Spitze des Reiches steht als Deutscher Kaiser der König von
Preußen; die Kaiserwürde ist mit der Krone Preußens fortan
erblich verbunden. Der Kaiser vertritt das Reich völker-
rechtlich, erklärt Krieg und Frieden (mit Zustimmung des
Bundesrats), schließt Bündnisse und Verträge, führt den Ober-
befehl über die gesamte deutsche Land- und Seemacht. 2. Die
Vertretung der (bis 1911) 25 Staaten (s. S. 440, 446) bildet
der Bundesrat (im ganzen 58 Stimmen: Preußen 17, Bayern
6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3,
Mecklenburg-Schwerin und Braunschweig je 2, die übrigen
je 1); den Vorsitz führt der Reichskanzler (der erste: Fürst
Bismarck). 3. Die Vertretung der Bevölkerung bildet der
zum 21. März 1871 zum erstenmal nach Berlin berufene deutsche