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1. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 439

1916 - Leipzig : Ploetz
Herstellung des Deutschen Reiches. 439 Versammlung zu ermöglichen, welche in Bordeaux zusammen- treten und über Krieg und Frieden entscheiden soh. Gambettas Widerstand gegen diese Übereinkunft wird bald gebrochen; er legt sein Amt als Mitglied der Regierung nieder (6. Febr.). Thiers (S. 395), von der Nationalversammlung in Bordeaux an die Spitze der französischen Regierung gestellt, führt die Unterhandlungen mit Graf Bismarck. 1871. Friedenspräliminarien zu Versailles: 1. Frank- 26. Febr. reich tritt an Deutschland ab: das Elsaß außer Beifort, ferner Deutsch-Lothringen mit Metz und Diedenhofen (Thionville), zusammen 14 500 qkm mit 1 V.y Mill. Einwohnern; 2. Frankreich zahlt in drei Jahren 5 Milliarden Franken Kriegsentschädigung; zur Sicherstellung der Zahlung bleiben die östlichen Departements besetzt. 1. März. Einzug von 30 000 Mann deutscher Truppen in Paris und Besetzung eines Teils der Stadt. Nachdem die Friedensbedingungen noch am selben Tage von der französischen Nationalversammlung angenommen worden sind, wird Paris am 2. März von den Deutschen geräumt. Kaiser Wilhelm verläßt das Hauptquartier Versailles am 7. März und kehrt nach Berlin zurück. Die Friedensbedingungen werden bestätigt und im ein- zelnen näher bestimmt (Austausch eines französischen Bezirks bei Beifort gegen einen deutschen in Lothringen) in dem 10. Mai. Frieden zu Frankfurt a. M. Die drei großen Er- gebnisse des blutigen Krieges sind: 1. Das Ende der vorherrschenden Machtstellung Frankreichs. 2. Deutsch- land gewinnt eine sichere Westgrenze. 3. Die seit langen Jahren erstrebte Einigung Deutschlands ist verwirklicht. 14. April. Der nach Berlin berufene Reichstag genehmigt fast einstimmig folgende Reichsverfassung: l. An der Spitze des Reiches steht als Deutscher Kaiser der König von Preußen; die Kaiserwürde ist mit der Krone Preußens fortan erblich verbunden. Der Kaiser vertritt das Reich völker- rechtlich, erklärt Krieg und Frieden (mit Zustimmung des Bundesrats), schließt Bündnisse und Verträge, führt den Ober- befehl über die gesamte deutsche Land- und Seemacht. 2. Die Vertretung der (bis 1911) 25 Staaten (s. S. 440, 446) bildet der Bundesrat (im ganzen 58 Stimmen: Preußen 17, Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, Mecklenburg-Schwerin und Braunschweig je 2, die übrigen je 1); den Vorsitz führt der Reichskanzler (der erste: Fürst Bismarck). 3. Die Vertretung der Bevölkerung bildet der zum 21. März 1871 zum erstenmal nach Berlin berufene deutsche
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