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1906 -
Berlin
: Nicolai
- Autor: ,
- Hrsg.: Hausen, Friedrich, Ruthe, Paul, Thiel, Oswald, Zissel, Adolf, Dahms, Gustav
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schultypen (WdK): Gemeindeschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
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Aschaffenburg) durch die Maiuarmee unter Vogel von Falckenstein besiegt
wurden. Aus dem Kriegsschauplätze in Italien waren die Östreicher glück-
licher; sie errangen den Sieg bei Custozza und den Seesieg bei Lissa (im
Adriatischen Meer). Im Frieden zu Prag gab der Kaiser von Östreich seine
Zustimmung zur Auflösung des Deutschen Bundes und zur Neugestaltung
Deutschlands ohne Östreich. Ferner trat Östreich alle Rechte über Schleswig-
Holstein an Preußen ab und zahlte 20 Mill. Taler Kriegskosten. Italien
erhielt Venetien und kam so seiner Einigung wieder einen bedeutenden Schritt
näher. Schleswig-Holstein, Hannover, Kurhessen, Nassau und die freie Stadt
Frankfurt a. M. wurden Preußen einverleibt und daraus drei neue Pro-
vinzen gebildet. Der glückliche Ausgang des Krieges führte auch eine Aus-
söhnung zwischen Regierung und Volksvertretung herbei.
d) Die Gründung des Norddeutschen Bundes. Als weitere Folge des
Deutsch-östreichischen Krieges schloß Preußen mit den norddeutschen Staaten
zunächst einen Bündnisvertrag, der zur Gründung des Norddeutschen Bundes
führte (22 Vnndesmitglieder; Östreich blieb ausgeschlossen). Nach dem Zu-
sammentritt des norddeutschen Reichstages, der sich aus Abgeordneten aller
norddeutschen Staaten zusammensetzte, wurde eine Verfassung des Bundes
vereinbart. Auf Grund derselben führte der König von Preußen den Vorsitz
im Bunde. Er hatte den Bund in allen Angelegenheiten mit anderen Staaten
zu vertreten und ernannte die Gesandten. Ferner war er ermächtigt, im
Namen des Bundes Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, ebenso
Verträge und Bündnisse zu vereinbaren. Die Gesetzgebung des Bundes
sollte von dem Bundesrat, der aus Vertretern der norddeutschen Re-
gierungen gebildet wurde (zusammen 43 Stimmen) und dem Reichstag
ausgeübt werden. Zugleich wurde für den gesamten Bund das Militärwesen,
das Zoll-, Post- und Telegraphenwesen einheitlich geregelt. Zum Bundes-
kanzler, der den Vorsitz im Bundesrate führte und dem Könige beratend
zur Seite stand, wurde Graf Bismarck ernannt. Mit den süddeutschen Staaten
wurde ein Schutz- und Trutzbündnis geschlossen, wonach im Falle eines
Krieges die gesamten Streitkräfte unter den Oberbefehl des Königs von.
Preußen gestellt werden sollten. So wurde durch den Ausschluß Östreichs
der Zwiespalt in der Bundesleitung und die stete Eifersüchtelei zwischen
den beiden Großmächten beseitigt und durch das Bündnis mit den süddeutschen
Staaten die vollständige Einigung Deutschlands dem Ziele nahegeführt.
e) Fremde Einmischung in die deutschen Angelegenheiten. Vergebens
hatte Napoleon Iii. versucht, bei den Friedensverhandlungen 1866 eine Ge-
bietsabtretung für Frankreich zu erlangen. Mißgünstig ans Preußens Wachs-
tum, versuchte er dann 1867 durch Erwerbung des Großherzogtnms Luxem-
burg Frankreichs Grenzen zu erweitern; aber Preußen widersetzte sich dem
entschieden. Schon damals hielt man den Ausbruch eines Krieges zwischen
Frankreich und Deutschland für unvermeidlich. Die Mißerfolge nach außen
steigerten die Unzufriedenheit des französischen Volkes mit der Regierung
Napoleons, so daß dieser dem Drängen seiner Umgebung (Kaiserin Eugenie,
Marschall Leboeuf u. a.) nachgab, durch einen glücklichen Krieg seine