Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Weltkunde - S. 128

1874 - Hannover : Helwing
123 orden. — Rangordnung der Geistlichkeit: Papst, Kardinäle, Erz- bischöfe, Bischöfe, Aebte rc. §♦ 55. Fürsten, Adel rmd Ritter. Welche Be- deutung hatten im alten Deutschland : Edelinge, Herzöge, Könige? (8. 22). — Erzähle vom Lehenswesen! (8. 30). — Welche Stel- lung hatten die Grafen unter Karl dem Großen? (8. 34). — Welche Fürsten hat Ludwig der Deutsche eingesetzt? (§. 35). — Wie stand Heinrich.i. zu den Herzögen? (8. 36). Wie Otto I.? (8. 37). — Wie verhielt sich Konrad Ii. gegen die Vasallen? (8. 38). — Wie steuerte Heinrich Iii. der Fehdelust der Großen? (8. 39). — Wie Friedrich I.? Mit welchen Vasallen hatte letzterer zu kämpfen? (8. 44). — Welcher Kaiser wollte die Krone erblich machen? (8. 45). — Was ist 8. 46 u. 47 von den Raub- rittern gesagt? — Welche Reichsstünde gab es um 1300? (8. 49). — Wie verhielt sich Rudolf von Habsburg gegen den Adel? (8. 50). — Was sind Kurfürsten ? (8. 51). — Was ist der ewige Landfrieden? (8. 52). Das Ritterthum. Die Kriege wurden im Mittelalter vom Adel und seinen Vasallen geführt. Seit Heinrich I. kämpften die Adeligen zu Pferde (Panzer, Schild, Helm, Lanze, Schwert). Als die sog. romantische Anschauung (§. 33) sich mit dem Waffen-, dienste vereinte, entstand das Ritterthum. Die Ritterwürde war nicht erblich. Ritterbürtig war nur der hohe und niedere Adel (ersterer ist aus den Grafen, Herzögen rc. hervorgegangen, letzter aus den sog. Ministerialen oder kleinen Lehensmannen); doch ist zuweilen ein Höriger, falls er besondere Heldenthaten verrichtete, in den Ritterstand erhoben. Ein Ritter mußte unbescholten sein. — Die Vorbereitung umfaßte eine lange Zeit: im 7. Jahre kam der Knabe zu einem Ritter, um als Edelknabe oder Page die Anfangsgründe der ritterlichen Tugenden zu lernen ; im 14. Jahre wurde er als Knappe (Junker) vor dem Altar wehrhaft gemacht (mit dem Schwerte umgürtet) und begleitete nun feinen Herrn zu Jagd, Fest, Waffenspiel und Schlacht; im 21. Jahre wurde er zum Ritter geschlagen. Er legte am Altare das Ge- lübde ab, die Wahrheit zu reden, das Recht zu behaupten, die Religion, Schwache, Wehrlose, Frauen, besonders Witwen und Waisen zu beschirmen. Dann übergab man ihm die goldenen Sporen und die Rüstung. Hierauf erhielt er den Ritterschlag (drei Schläge mit flachem Schwert zur Weihe) und das Wappen (Abzeichen auf Schild re.). — Wohnung des Ritters: die Burg, auf Höhen oder zwischen Sümpfen, wo möglich unzugänglich gelegen und durch Gräben, Wall und Mauer geschützt. Haupt-
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer