1874 -
Hannover
: Helwing
- Autor: Hüttmann, J. F., Jastram, Heinrich, Marten, Adolf
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
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orden. — Rangordnung der Geistlichkeit: Papst, Kardinäle, Erz-
bischöfe, Bischöfe, Aebte rc.
§♦ 55. Fürsten, Adel rmd Ritter. Welche Be-
deutung hatten im alten Deutschland : Edelinge, Herzöge, Könige?
(8. 22). — Erzähle vom Lehenswesen! (8. 30). — Welche Stel-
lung hatten die Grafen unter Karl dem Großen? (8. 34). —
Welche Fürsten hat Ludwig der Deutsche eingesetzt? (§. 35). —
Wie stand Heinrich.i. zu den Herzögen? (8. 36). Wie Otto I.?
(8. 37). — Wie verhielt sich Konrad Ii. gegen die Vasallen?
(8. 38). — Wie steuerte Heinrich Iii. der Fehdelust der Großen?
(8. 39). — Wie Friedrich I.? Mit welchen Vasallen hatte
letzterer zu kämpfen? (8. 44). — Welcher Kaiser wollte die Krone
erblich machen? (8. 45). — Was ist 8. 46 u. 47 von den Raub-
rittern gesagt? — Welche Reichsstünde gab es um 1300?
(8. 49). — Wie verhielt sich Rudolf von Habsburg gegen den
Adel? (8. 50). — Was sind Kurfürsten ? (8. 51). — Was ist
der ewige Landfrieden? (8. 52).
Das Ritterthum. Die Kriege wurden im Mittelalter
vom Adel und seinen Vasallen geführt. Seit Heinrich I. kämpften
die Adeligen zu Pferde (Panzer, Schild, Helm, Lanze, Schwert).
Als die sog. romantische Anschauung (§. 33) sich mit dem Waffen-,
dienste vereinte, entstand das Ritterthum. Die Ritterwürde war
nicht erblich. Ritterbürtig war nur der hohe und niedere Adel
(ersterer ist aus den Grafen, Herzögen rc. hervorgegangen, letzter
aus den sog. Ministerialen oder kleinen Lehensmannen); doch ist
zuweilen ein Höriger, falls er besondere Heldenthaten verrichtete,
in den Ritterstand erhoben. Ein Ritter mußte unbescholten sein.
— Die Vorbereitung umfaßte eine lange Zeit: im 7. Jahre
kam der Knabe zu einem Ritter, um als Edelknabe oder Page
die Anfangsgründe der ritterlichen Tugenden zu lernen ; im 14.
Jahre wurde er als Knappe (Junker) vor dem Altar wehrhaft
gemacht (mit dem Schwerte umgürtet) und begleitete nun feinen
Herrn zu Jagd, Fest, Waffenspiel und Schlacht; im 21. Jahre
wurde er zum Ritter geschlagen. Er legte am Altare das Ge-
lübde ab, die Wahrheit zu reden, das Recht zu behaupten, die
Religion, Schwache, Wehrlose, Frauen, besonders Witwen und
Waisen zu beschirmen. Dann übergab man ihm die goldenen
Sporen und die Rüstung. Hierauf erhielt er den Ritterschlag
(drei Schläge mit flachem Schwert zur Weihe) und das Wappen
(Abzeichen auf Schild re.). — Wohnung des Ritters: die Burg,
auf Höhen oder zwischen Sümpfen, wo möglich unzugänglich
gelegen und durch Gräben, Wall und Mauer geschützt. Haupt-